Personen sitzen im zusammen

Jobcenter und Arbeitsagenturen

Hinweise für Jobcenter und Arbeitsagenturen

Jobcenter und Arbeitsagenturen sind wichtige Partner beim Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in Deutschland. Das Engagement für eine bessere Kinderbetreuung lohnt sich aus Sicht von Jobcentern und Arbeitsagenturen in zweifacher Hinsicht: Zum einen können Jobcenter und Arbeitsagenturen ihr Wissen über Betreuungsbedarfe und damit verbundene Fragen aus der Beratung von Arbeitsuchenden mit Kindern nutzen und weitergeben.

Zum anderen ist Kindertagespflege ein mögliches Arbeitsfeld, in dem geeignete Arbeitsuchende eine Beschäftigung finden können.

 

Kinderbetreuung und Arbeitsvermittlung

Um eine optimale Vermittlungsquote zu erreichen, ist es wichtig, die Arbeitsuchenden immer auf die unterschiedlichen Angebote der Kinderbetreuung und damit auch auf die Kindertagespflege als familiennahe und flexible Betreuungsform, aufmerksam zu machen. Viele Arbeitsuchende Eltern orientieren sich noch immer an den Standard-Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtung und Schule. So entsteht ein schwerwiegendes Vermittlungshemmnis. Flexiblere Formen der Kinderbetreuung wie die Kindertagespflege sind weniger bekannt. Allgemeine Informationen über die Kindertagespflege sind im Themenbereich Kindertagespflege auf einen Blick zu finden.

Als Konsequenz äußern vor allem Arbeitsuchende Mütter häufig den Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung. Doch selbst die klassische Halbtagsstelle ist immer seltener mit verbindlich geregelten Arbeitszeiten verbunden. Die "klassische-Arbeitswoche" ist insbesondere in dem von Frauen dominierenden Dienstleistungssektor zur seltenen Ausnahme geworden. Dagegen nehmen Arbeitsangebote am Spätnachmittag, am Abend, nachts, am Wochenende - auch als Teilzeitbeschäftigung - weiter zu. In vielen Fällen kann Kindertagespflege, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, die geeignete Lösung sein. Als Angebot der Jugendhilfe fällt für die Kindertagespflege in der Regel dieselbe Kostenbeteiligung an wie für eine Kindertageseinrichtung. Weitere Informationen zur Kindertagespflege für Eltern sind im Themenbereich Wissenswertes für Eltern zu finden.

Jobcenter und Arbeitsagenturen nutzen in vielen Gemeinden ihre vielfältigen Kontakte zu Wirtschaft und Verwaltung, um die Bedeutung einer guten Kinderbetreuung für die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration auf der politischen Tagesordnung zu halten. Durch ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in Gremien können sie Intensität und Richtung des Ausbaus der Kinderbetreuungsinfrastruktur vor Ort beeinflussen. Damit können bedarfsgerechte Kindertagespflegeangebote geschaffen werden.

 

Kindertagespflege als Arbeitsfeld

Wenn im Zuge der Beratung deutlich wird, dass Arbeitsuchende für dieses Arbeitsfeld geeignet erscheinen oder bereits vorqualifiziert sind, geht es zunächst einmal darum, sie auf Kindertagespflege als mögliches Arbeitsfeld hinzuweisen. Dies ist bei Informationsveranstaltungen für bestimmte Personengruppen zum Beispiel für Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder pädagogisch Vorqualifizierte möglich, aber auch bei der persönlichen Beratung von Arbeitsuchenden. Wenn Interessierte prüfen wollen, ob eine Beschäftigung in der Kindertagespflege für sie tatsächlich attraktiv ist, sollten sie sich beim örtlichen Jugendamt oder Fachdienst erkundigen. Allgemeine Informationen sind auch im Themenbereich Kindertagespflege auf einen Blick zu finden bzw. im Bereich Wissenswertes für Kindertagespflegepersonen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die selbstständige Tätigkeit in der Kindertagespflege zu fördern - etwa durch den Gründungszuschuss bei ALG I-Beziehenden (SGB III) oder das Einstiegsgeld bei ALG II-Beziehenden (SGB II). Personen, die Leistungen nach SGB II oder III beziehen bzw. direkt aus einem Arbeitsverhältnis heraus die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beginnen, können als Selbstständige ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a SGB III begründen.