Mann mit Kind am Tisch

Eltern

Wissenswertes für Eltern

Wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes oder der Elternzeit ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen möchten, stellen sich viele Fragen:

  • Welche Betreuungsform wird für das Kind gewünscht?
  • Wie finden Eltern die richtige Kindertagespflegeperson?
  • Welche Kosten sind mit der Kinderbetreuung verbunden?

Erster Ansprechpartner für die Kindertagesbetreuung ist das zuständige Jugendamt. Das Jugendamt informiert Eltern darüber, welche Möglichkeiten es gibt und welche Schritte nötig sind, um eine Kindertagespflegestelle oder eine Kindertageseinrichtung zu finden.

In der Regel muss beim Jugendamt oder einer vom Jugendamt beauftragten Institution eine Anmeldung erfolgen. Dort ist man dem Bedarf und den Wünschen der Familie entsprechend behilflich und nennt Adressen.

Jedes Kind ab einem Jahr, das in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, muss über einen ausreichenden Masernschutz verfügen. Ist das Kind jünger, kann es in der Kindertagespflege betreut werden, ohne geimpft zu sein. Auch wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden darf, kann es in Kindertagespflege betreut werden. Dies muss durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt werden.

Mit dem Arbeitgeber müssen Eltern unter anderem folgende Fragen erläutern:

  • Wie lange wird die Elternzeit in Anspruch genommen?
  • Sieht der Betrieb eine Möglichkeit, bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie behilflich zu sein?
  • Gibt es ein betriebliches Engagement in der Frage der Kinderbetreuung?

Zu diesen Fragen finden Betriebe in diesem Handbuch im Bereich Infromationen und Wissenswertes für Betriebe Informationen und Anregungen.