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5.2.4.4 Zuschuss zur Kinderbetreuung: Auch sinnvoll, wenn er nicht abgabenfrei ist
Wenn der Zuschuss zur Kinderbetreuung steuer- und sozialabgabenfrei ist, kommt jeder Euro direkt der Betreuung zu Gute.
Sind dagegen nicht die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, wird die Auszahlung als Gehaltsbestandteil und damit als geldwerter Vorteil behandelt und es fallen Steuern und Sozialversicherungsabgaben an. Die Summe, die letztendlich für die Betreuung verwendet werden kann, verringert sich entsprechend.
Doch auch wenn darauf Abgaben entrichtet werden müssen, kann ein Zuschuss zur Kinderbetreuung sinnvoll sein. Dann stellt er eine Gehaltserhöhung dar, die aufgrund des Bedarfs an Kinderbetreuung erfolgt.