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5.2.4.2 Voraussetzungen für die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit des Zuschusses zur Kinderbetreuung
Ein Zuschuss des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung ist steuer- und sozialabgabenfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die bezuschusste Betreuung muss in Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte und regelmäßig stattfinden.
- Das betreute Kind muss unter 6 Jahre alt bzw. noch nicht in der Schule sein.
- Der Zuschuss muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
- Die Höhe des monatlichen Zuschusses darf den Gesamtbetrag für die monatlichen Betreuungskosten nicht überschreiten.
- Die Eltern müssen durch eine Quittung der Tagesmutter, der Kindertagesstätte oder den Kostenbescheid des Jugendamtes nachweisen, dass sie diese Betreuung nutzen und bezahlen.
Der Zuschuss kann für jedes Kind einer Familie gezahlt werden. Sofern die aufgeführten Bedingungen beim einzelnen Kind erfüllt sind, ist er jeweils abgabenfrei.