Sicherheits-Checkliste

Hinweise zur "Sicherheit und Unfallverhütung"

Für Kleinkinder gibt es besondere Gefahren. Neben der allgemeinen Vorsicht sollten spezielle Maßnahmen zur Sicherheit und Unfallverhütung getroffen werden.

Gas und Strom:
Kinder sind von Gas- und Stromquellen fern zu halten. Steckdosen sind mit Kindersicherungen zu versehen. Stecker an elektrischen Geräten stets herausziehen und sie möglichst wegräumen.

Küche:
Herde sind in geeigneter Form so zu sichern, dass Kinder sich nicht verbrennen können, zum Beispiel mit einem Herdschutzgitter. Es ist besser, beim Kochen die hinteren Platten zu benutzen, da diese in der Regel von Kleinkindern nicht erreicht werden können, den Pfannenstiel nach hinten drehen. Scharfe Gegenstände wie Nadeln, Scheren und Messer sind wegzuräumen. Wasserkocher und Kaffeemaschinen ebenso wie Bügeleisen, Fritteusen, Inhaliergeräte dürfen nicht erreichbar sein oder am Stromkabel heruntergezogen werden können.

Feuer:
Streichhölzer und Feuerzeuge müssen kindersicher aufbewahrt werden. Kinder dürfen mit brennenden Kerzen nicht alleingelassen werden.

Giftstoffe:
Putzmittel, Medikamente, chemische Artikel, Duftöle, Duftpetroleum und Kosmetika enthalten gefährliche Giftstoffe und dürfen für Kinder nicht zugänglich sein.

Alkohol, Zigaretten:
Alkohol und Zigaretten sind für Kinder unerreichbar aufzubewahren.
Die Hausbar soll verschlossen sein. Aschenbecher sollen geschlossen sein und regelmäßig geleert werden.

Fenster:
Fenster sind, soweit sie für Kinder erreichbar sind, mit kindersicheren Sperren zu versehen.

Glasflächen:
Glasflächen von Fenstern, Türen, Schrankfüllungen und Spiegeln sollen mit einer Splitterschutzfolie gesichert werden.

Böden, Teppiche:
Böden und Teppiche sollen rutschfest und frei von Stolperstellen sein.

Treppen:
Treppenstufen sollen mit Rutschleisten versehen werden. Je nach Alter der Kinder sollen Treppenzugänge durch ein Gitter gesichert werden, das verhindert, dass Kinder Treppen herunterfallen können.

Verkleidungen:
Verkleidungen für Heizkörper und andere Gegenstände müssen fest verankert und klettersicher sein.

Einrichtung:
Regale, Schränke, Fernseher sind fest zu verankern und gegen Umstürzen zu sichern. Scharfe Kanten und Ecken sind zu schützen. Dies gilt auch für Badewanne, Wickeltisch, Laufstall, Kinderbett und andere Ausstattungsgegenstände. Der Abstand der Gitterstäbe bei Kinderbett und Laufstall darf nicht mehr als 7,5 cm und nicht weniger als 6 cm betragen, damit nicht Kopf, Arme oder Beine eingeklemmt werden können. Keine Tischdecken oder andere Möglichkeiten bieten, um heiße Getränke und andere Gegenstände herunter zu ziehen. Schon eine Tasse heißer Kaffee kann Verbrühungen hervorrufen.

Spielzeug:
Auf Spielzeug aus Metall oder Kunststoff mit scharfen Kanten sollte verzichtet werden. Plastikspielzeug, von dem Teile abgebissen und verschluckt werden können, ist nicht zu verwenden. Lauflernhilfen und „Gehfrei“-Systeme sollten wegen der Sturzgefahr nicht angeboten werden.

Geprüfte Sicherheit:
Es wird empfohlen, altersgemäße Ausstattungs- und Spielgeräte, die mit dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) versehen sind, zu kaufen. Das GS-Zeichen wird Produkten verliehen, die sicherheitstechnisch überprüft wurden.

Plastiktüten:
Plastiktüten dürfen für Kinder nicht erreichbar sein. Zieht sich ein Kind unbemerkt eine Plastiktüte über den Kopf, kann sie beim Atmen so fest angesaugt werden, dass Erstickungsgefahr besteht.

Haustiere:
Größere Haustiere wie Hund oder Katze dürfen nicht mit einem Säugling oder Kleinkind allein gelassen werden.

Pflanzen:
Blumentöpfe müssen sicher stehen. Zimmerpflanzen und manche Gartengewächse können giftig sein. Es muss daher darauf geachtet werden, dass Kinder keine Blätter, Blüten oder Beeren in den Mund nehmen. Auf der Internetseite der Informationszentrale gegen Vergiftungen der Universität Bonn (http://www.meb.uni-bonn.de/giftzentrale/jahresbericht99-Dateien/typo3/index.php?id=284) ist eine Auflistung giftiger Pflanzen mit Bildern und Erklärungen zu finden.

Balkone:
Balkone und Terrassen dürfen wegen der Absturzgefahr keine Klettermöglichkeiten bieten. Hier ist besonders auf Balkon- oder Terrassenmöbel sowie größeres Spielzeug zu achten!

Garten:
Wasserbehälter wie Pool, Teich, Regentonne und andere müssen gegen Hineinfallen gesichert werden. Giftpflanzen und Giftsträucher müssen entfernt werden. Im Garten aufgestellte Spielgeräte wie Schaukel oder Klettergerüst müssen gut verankert und regelmäßig überprüft und gewartet werden. Rasenmäher, Gartengeräte, Pflanzenschutz- und Düngemittel müssen verschlossen aufbewahrt werden. Kellertreppen und Außensteckdosen sind mit Kindersicherungen zu sichern. Gartenausgänge zur Straße sind geschlossen zu halten.

Erste Hilfe:
Pflaster, Verbandzeug und andere Erste-Hilfe-Materialien sind kindersicher, aber griffbereit zu lagern. Sinnvoll ist es, auch bei Spaziergängen entsprechendes Erste-Hilfe-Material mitzunehmen.

Hilfe im Notfall:
Die Rufnummern von Feuerwehr, Polizei und Vergiftungsnotruf sollen deutlich sichtbar und immer erreichbar sein. Empfehlenswert ist eine Ergänzung durch die Telefonnummern der behandelnden Kinderärzte sowie der Eltern. Bei Ausflügen und Spaziergängen ist es ratsam, diese Telefonnummern mitzunehmen.

Weitere Informationen zur Sicherheit und Unfallverhütung sind zu finden unter: