3.9 Anrechnung von Einnahmen aus der Kindertagespflege auf staatliche Leistungen
Das Tagespflegegeld muss bei staatlichen Leistungen wie dem Bundeselterngeld oder Leistungen nach dem SGB II berücksichtigt werden.
Weitere Infos zum Thema
Kapitel 6.2.2 Anrechnung von Einnahmen aus der Kindertagespflege auf Leistungen nach dem SGB III bzw. SGB II