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Kommunikationsmöglichkeiten zur Bekanntmachung eines Beratungs- und Vermittlungsservices im Unternehmen
Es gibt verschiedene geeignete Wege in einem Unternehmen, einen Beratungs- und Vermittlungsservice bei der Belegschaft bekannt zu machen.
In der nachfolgenden Liste finden Sie einige bewährte Methoden. Erfahrungsgemäß nehmen Mitarbeiter/-innen, die im Moment keinen Bedarf haben, solche Angebote nicht wahr. Deshalb ist es wichtig, immer wieder auf den Service hinzuweisen, damit er bei Betreuungsengpässen präsent ist. Weil nicht alle Mitarbeiter/-innen jede Kommunikationsmöglichkeit nutzen, sollten Sie über verschiedene Kanäle auf den Service hinweisen.
- Verschickung von Informationen über den Beratungs- und Vermittlungsservice per Rundmail.
- Informationen am Schwarzen Brett aushängen.
- Link auf die Homepage des Beratungs- und Vermittlungsservices im eigenen Intranet gut sichtbar platzieren.
- Einen übersichtlichen Informationstext über das Angebot des Beratungs- und Vermittlungsservices gut sichtbar im eigenen Intranet platzieren.
- Einen Flyer des Beratungs- und Vermittlungsservices zusammen mit der Lohn- oderGehaltsabrechnung verschicken.
- Flyer an zentralen Stellen im Unternehmen auslegen.
- Veranstaltungen nutzen, um auf den Beratungs- und Vermittlungsservice hinzuweisen, beispielsweise Betriebsversammlungen oder Betriebsfeste.
- Informationen durch Betriebsrat oder Personalabteilung weiterleiten lassen in Form von Flyern oder mündlich.
- Hinweis auf den Beratungs- und Vermittlungsservice in der Betriebszeitung veröffentlichen.