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4.2.2 Aufbau eines Angebotssystems
Ein adäquates Angebotssystem in der Kindertagespflege heißt nicht nur, geeignete Tagespflegepersonen bereit zu halten, die möglichst kontinuierlich zur Verfügung stehen. Die isolierte Arbeitssituation in der Kindertagespflege und eine unter Umständen unvollständige Qualifikation machen eine fachliche Praxisbegleitung erforderlich.
Die fachliche Begleitung kann durch öffentliche oder freieTräger der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet werden. Deren Aufgaben sind:
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbung von Tagespflegepersonen
- Erlaubniserteilung und Eignungsfeststellung nach § 43 SGB VIII
- Beratung
- Fortbildung
- Vermittlung
- Vernetzung (inkl. Vertretungssysteme)
- Qualitätssicherung
- Finanzierung und mögliche Kostenbeteiligung
Die Gesamtverantwortung trägt in jedem Fall der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Ansprechpartner ist das Jugendamt. Bundes- sowie Landesgesetze stecken den Gestaltungsspielraum für Kommunen ab.
Das Angebotssystem soll dem Bedarf nachfragender Eltern/Erziehungsberechtigter und den Ansprüchen eines öffentlich verantworteten Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebotes entsprechen.