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Startseite 3. Wissenswertes für Kindertagespflegepersonen 3.3 Der arbeitsrechtliche Status von Tagespflegepersonen 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe
Die Erziehung von Kindern gegen Entgelt stellt laut Gewerbeordnung kein Gewerbe dar (§ 6 GewO). Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist folglich nicht notwendig.