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  • Einleitung 
  • 1. Wegweiser zur Kindertagespflege
  • 2. Wissenswertes für Eltern
  • 3. Wissenswertes für Kindertagespflegepersonen
  • 4. Tipps und Handreichungen für Kommunen
  • 5. Wissenswertes für Betriebe
  • 6. Hinweise für Jobcenter und Arbeitsagenturen
  • 7. Interessantes für Wohlfahrtsverbände
 

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Startseite - 3. Wissenswertes für Kindertagespflegepersonen - 3.3 Der arbeitsrechtliche Status von Tagespflegepersonen - 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe

  • 3.1 Grundlagen für die Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson
  • 3.2 Formen der Kindertagespflege
  • 3.3 Der arbeitsrechtliche Status von Tagespflegepersonen
    • 3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe
  • 3.4 Erlaubnis zur Kindertagespflege
  • 3.5 Qualifizierung durch Fortbildungskurse
  • 3.6 Die Einnahmen aus der Kindertagespflege
  • 3.7 Sozialversicherungspflicht
  • 3.8 Die Aufsichtspflicht
  • 3.9 Anrechnung von Einnahmen aus der Kindertagespflege auf staatliche Leistungen
  • 3.10 Datenschutz und Schweigepflicht in der Kindertagespflege
  • 3.11 Kinderschutz
  • 3.12 Masernschutz
  • 3.13 So werde ich Tagesmutter / Tagesvater
  • 3.14 Kindertagespflege in der Praxis

3.3.1. Kindertagespflege ist kein Gewerbe

Die Erziehung von Kindern gegen Entgelt stellt laut Gewerbeordnung kein Gewerbe dar (§ 6 GewO). Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist folglich nicht notwendig.

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