Fachberatung und Vermittlung und die Rolle des Jugendamtes

Fachberatung und Vermittlung und die Rolle des Jugendamtes

Kindertagespflege findet in der Regel im privaten häuslichen Umfeld von Familien statt. Gleichzeitig ist es ein öffentlich reguliertes Betreuungs- und Förderungsangebot. Ansprechpartner ist das Jugendamt. Eltern und Kindertagespflegepersonen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege (§ 23, Abs. 4 SGB VIII). Das Jugendamt überprüft auch die Eignung von Kindertagespflegepersonen und die Räumlichkeiten, in denen die Kinder betreut werden. Es erteilt eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Die fachliche Begleitung von Kindertagespflegepersonen durch Beratung und Fortbildung übernimmt das Jugendamt selbst oder es informiert, wer vor Ort diese Leistungen erbringt. Das können auch Kindertagespflegevereine, Familienbildungsstätten oder Wohlfahrtsverbände sein.

Beratung heißt:

  • Informationen über rechtliche und organisatorische Zusammenhänge, um Orientierung und Sicherheit zu erlangen,
  • Unterstützung und Begleitung des pädagogischen Alltags, um eigenes Handeln zu reflektieren, Verhalten zu hinterfragen und Veränderungen herbeizuführen,
  • Anregungen und Impulse für den Alltag, um das pädagogische Handeln und die Erfahrungsmöglichkeiten für die Kinder zu erweitern,
  • Bei Konflikten zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson vermitteln, um Betreuungsabbrüche zu vermeiden.

Beratung und Begleitung ist notwendig, um die Betreuungsverhältnisse für die Kinder stabil zu halten. Die Kindertagespflege soll für alle Beteiligten als verlässliche, professionelle und zufriedenstellende Form der Kindertagesbetreuung erhalten und weiterentwickelt werden.

Mehr zum Thema Fachberatung ist im Bereich Informationen und Wissenswertes für Kommunen zu finden

Bei der Vermittlung unterstützt das Jugendamt oder der Fachdienst Eltern und Kindertagespflegepersonen dabei, dass ein stabiles und für das Kind förderliches Betreuungsverhältnis zustande kommt. Die Fachvermittlerin bzw. der Fachvermittler informiert, stellt fest, wie der Bedarf der Eltern aussieht, trifft eine Vorauswahl geeigneter Kindertagespflegepersonen, bahnt den Kontakt an und unterstützt Eltern und Kindertagespflegepersonen bei Bedarf bei der Abstimmung individueller Lösungen. Die getroffenen Vereinbarungen werden von Kindertagespflegeperson und Eltern in einem Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten.