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1.6.2.9 Niedersachsen
Die Stellung der Kindertagespflege im Land
Durch den qualitativen und quantitativen Ausbau von Kindertagespflege soll die institutionelle Kinderbetreuung insbesondere für Kinder unter drei Jahren in Niedersachsen ergänzt werden. Ziel ist es, auch die Kindertagespflege als ein wichtiges Bildungsangebot zu etablieren. Als eine auf die individuellen Bedarfe eines Kindes und seiner Familie zugeschnittene Betreuungsform kann sie als Angebot der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Niedersachsen nachgefragt werden.
Die Landesregierung fördert den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagespflege und unterstützt damit die Kommunen in ihren Bestrebungen, insbesondere die Betreuung, Bildung und Erziehung der unter Dreijährigen zu verbessern. Im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege (RKTP)" gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen an die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für:
- die laufende Geldleistung an Kindertagespflegepersonen für eine bedarfsgerechte Betreuung in Kindertagespflege,
- die fachlich-pädagogische Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen,
- die Fortbildung von Kindertagespflegepersonen und
- die Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen.
Darüber hinaus bietet das Projekt „Niedersächsisches Kindertagespflegebüro", gefördert durch das Land Niedersachsen, ein landesweites Informations-, Beratungs- und Fortbildungsangebot für die Fachkräfte in der Jugendhilfe an, die für die Belange der Kindertagespflege beim örtlichen (oder auch freien) Träger beschäftigt sind. Die Beratung erfolgt nachfrageorientiert (Rechtsberatung ausgenommen) und bezieht sich auf die Praxis der Kindertagespflege.
Qualifizierung in der Kindertagespflege
Um für Kindertagespflegepersonen einen Professionalisierungskorridor zum Abschluss Sozialpädagogische/r Assistent/in zu schaffen, entwickelte das Niedersächsische Kultusministerium in enger Kooperation mit ausgewählten Fachschulen für Sozialpädagogik, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Akteuren aus der Praxis eine modularisierte Aufbauqualifizierung für Kindertagespflegepersonen im Umfang von 400 Stunden. Diese Aufbauqualifizierung baut auf der Basisqualifikation des Deutschen Jugendinstituts auf und vertieft bzw. ergänzt die Inhalte des 160 Std. Curriculums. Mit entsprechender beruflicher Vorbildung können Absolventinnen/Absolventen in die Klasse 2 der Berufsfachschule – Sozialpädagogische/r Assistent/in - einmünden. Um für Absolventinnen/Absolventen des neuen Qualifizierungshandbuchs (QHB) ebenfalls den Quereinstieg in die Ausbildung zur/m Sozialpädagogischen Assistent/in zu ermöglichen, steht eine „Aufbauqualifizierung in Ergänzung des QHB“ zur Verfügung, die für den Quereinstieg in die Ausbildung noch absolviert werden müssen.
Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Seit dem 01.01.2007 regelt Niedersachsen in § 15 seines Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder – und Jugendhilfe (AG SGB VIII) die Qualifikationsvoraussetzungen für die Kindertagespflege, wenn mehrere Tagespflegepersonen in Zusammenarbeit mehr als acht Kinder betreuen (Großtagespflege).
Informationen zur Kindertagespflege
Informationen zur Kindertagespflege im Internet:
sowie
www.tagespflegebuero-nds.de
Service
Ansprechpartner/-in zum Bereich Kindertagespflege:
- Projekt Niedersächsisches Kindertagespflegebüro
Frau Krüger,
Tel.: 0551 384 385 25
krueger@kindertagespflege-goe.de oder - Tagespflegebüro@kindertagespflege-goe.de
- Niedersächsisches Kultusministerium
Frau Klingemann,
Tel.: 0511-120 7325
Ute.Klingemann@mk.niedersachsen.de