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7.2 Leistungen der Kindertagespflege
Die Tagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Tagesmutter hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine (begrenzte) Auswahl an Spielpartnern.
Bei der Kindertagespflege außerhalb des Elternhaushaltes verbringt das Kind einen Teil des Tages in der familiären Situation einer anderen Familie, eventuell mit den eigenen Kindern und dem Partner der Tagesmutter. Insbesondere für Kinder alleinerziehender Eltern oder Einzelkinder kann dies ein wichtiges Erlebnis sein.
Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden, müssen keinen Wechsel der Bezugspersonen durch Schichtdienste erleben, sondern werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein.
Dem Förderauftrag des Achten Buches Sozialgesetzbuch-Kinder- und Jugendhilfe- (
SGB
VIII) entsprechend, umfasst die Kindertagespflege die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Die
Förderung der sozialen und emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung orientiert sich am
einzelnen Kind: an dessen Alter und Entwicklungsstand, an den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an
der Lebenssituation sowie an den Interessen und Bedürfnissen. Dabei soll die Lebenssituation sowie die
ethnische Herkunft jeden einzelnen Kindes beachtet werden. Diese allgemeinen Förderungsgrundsätze
können von den Bundesländern in Bildungsplänen oder anderen Vereinbarungen weiter ausgestaltet
werden.
Weitere Informationen finden Sie als Download.

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