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6.2 Kindertagespflege als Arbeitsfeld
Der Ausbau der Kindertagespflege-Angebote in Deutschland kann nur gelingen, wenn mehr motivierte und
qualifizierte Personen für diese Aufgabe gewonnen werden. Dabei können Arbeitsagenturen und Jobcenter
sehr helfen - insbesondere durch:
- eine Sensibilisierung für das Thema Kindertagespflege
- die Ansprache und Information potenzieller Interessent/innen für den Bereich Kindertagespflege
- Qualifizierungsangebote und Einsatz weiterer Integrationshilfen
- Vergabe von ESF-Mitteln für die Qualifizierung, siehe
6.2.3.1 Qualifizierung bzw. Internetseite der ESF-
Regiestelle
Zu der verantwortungsvollen Tätigkeit in der Kindertagespflege darf niemand überredet werden.
Interessierte sollten mit den erforderlichen Informationen versorgt und bei der Aufnahme einer Tätigkeit
in der Kindertagespflege mit geeigneten Förderinstrumenten unterstützt werden. Der Vorsitzende der
Bundesagentur für Arbeit Frank Weise, Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und die
zuständigen Landesministerinnen und Kollegen fast aller Länder haben hierzu eine weit reichende
Zusammenarbeit vereinbart. Näheres finden Sie auf den Internetseiten der für die Umsetzung des
Aktionsprogramms Kindertagespflege beauftragten
ESF-Regiestelle.
Vertiefung der genannten Punkte:
Sensibilisierung für das Thema Kindertagespflege
Kindertagespflege wird als neues Arbeitsfeld für Arbeitslose bislang kaum beachtet. Die Verdienstchancen in der Kindertagespflege sind eher gering, und sie wird bislang häufig von Hausfrauen und Müttern kleiner Kinder als eine Art "Nachbarschaftshilfe" geleistet. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zielen darauf ab, Kindertagespflege als Beschäftigungsfeld und zur Absicherung des Lebensunterhaltes interessanter zu gestalten. Arbeitsagenturen und Jobcenter können diese Anstrengung gezielt unterstützen.Ansprache potenzieller Interessent/inn/en für den Bereich Kindertagespflege
Wenn im Zuge der Beratung deutlich wird, dass Arbeitsuchende für dieses Arbeitsfeld geeignet erscheinen
oder bereits vorqualifiziert sind, geht es zunächst einmal darum, sie auf Kindertagespflege als
mögliches Arbeitsfeld hinzuweisen. Dies ist bei Informationsveranstaltungen für bestimmte
Personengruppen (Mütter, Berufsrückkehrerinnen, allein Erziehende, pädagogisch Vorqualifizierte)
möglich, aber auch bei der persönlichen Beratung von Arbeitsuchenden. Wenn Interessierte prüfen
wollen, ob eine Beschäftigung in der Kindertagespflege für sie tatsächlich attraktiv ist,
können Sie bei der Kontaktanbahnung zu regionalen Ansprechpartnern helfen (
6.2.4)
und schriftliches Informationsmaterial zusammenstellen (
6.2.4)
- zu möglichen Beschäftigungsformen (
6.2.1.1),
Anforderungen
(
6.2.1.2),
und Verdienstmöglichkeiten (
6.2.1.3).
Sie auch dazu
Kapitel 1: Wegweiser zur
Kindertagespflege.
Qualifizierungsangebote und weitere Förderung
Arbeitsuchende, die an einer Tätigkeit in der Kindertagespflege interessiert sind oder dafür geeignet
erscheinen, brauchen Informationen über Qualifizierungsangebote in der Region. Einige Arbeitsagenturen
haben bereits selbst solche Kurse angeboten und durchgeführt (vgl.
6.3 Beispiele guter
Praxis).
Bildungsträger, die über ein Gütesiegel verfügen, können im Rahmen des
Aktionsprogramms Kindertagespflege Kurse im Umfang von 160 Unterrichtsstunden als Maßnahmen zur
Vermittlung von beruflichen Kenntnissen nach § 46 SGB III oder § 77 ff SGB III durchführen.
Konkretere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ESF-
Regiestelle.
Hier sind auch Handlungsempfehlungen/Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu
finden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, selbstständige Tätigkeit in der Kindertagespflege zu
fördern - etwa durch den Gründungszuschuss (
6.2.3.2)
bei ALG I-Bezieher/innen (SGB III) oder das Einstiegsgeld (
6.2.3.3)
bei ALG II-Bezieher/innen (SGB II). Sie auch dazu
Kapitel 1: Wegweiser zur Kindertagespflege und
Kapitel 4: Tipps und Handreichungen für
die Kommunen.

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