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6.2.4.4 Aufbau und Pflege von Kooperationsstrukturen
Die Struktur der Jobcenter (ARGEn und Optionskommunen) zielt auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Agentur und
Kommune ab. Dabei sollte das Jugendamt als zuständiger Träger für die Kinder- und Jugendhilfe
eng einbezogen sein. Auf dieser Basis sollte eine Vernetzung mit lokalen Initiativen (beispielsweise einem
Lokalen Bündnis für Familie [http://www.handbuch-kindertagespflege.de/204 ]) und kommunalen Verbänden sowie zu interessierten
Unternehmen (Kapitel 5) [
http://www.handbuch-kindertagespflege.de/140 ] gesucht werden. Der zielstrebige Aufbau vernetzter Strukturen hat den Vorteil, dass Arbeit Suchende, die als
Tagesmutter tätig werden wollen, gezielt an geeignete Ansprechpartner zum Beispiel in den
Jugendämtern vermittelt werden. Die Jugendämter könnten die Arbeitsagenturen und Jobcenter
beraten, wie die Eignung von Interessenten möglichst treffsicher geprüft wird. Eine engere
Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern auf der einen Seite und Arbeitsagenturen wie Jobcentern auf der
anderen Seite hilft entscheidend, hohe Qualitätsstandards in der Kindertagespflege zu sichern.
Außerdem trägt eine gute Abstimmung von Angebot und Nachfrage dazu bei, dass interessierte
Tagesmütter/-väter mit Qualifizierung und Pflegeerlaubnis zügig in eine konkrete
Kindertagespflegetätigkeit vermittelt werden.

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