Inhaltsbereich
6.2.4.4 Aufbau und Pflege von Kooperationsstrukturen
Die Struktur der Jobcenter (ARGEn und Optionskommunen) zielt auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Agentur und
Kommune ab. Dabei sollte das Jugendamt als zuständiger Träger für die Kinder- und Jugendhilfe
eng einbezogen sein. Auf dieser Basis sollte eine Vernetzung mit lokalen Initiativen (beispielsweise einem
Lokalen Bündnis für Familie) und kommunalen Verbänden sowie zu interessierten
Unternehmen (Kapitel 5) gesucht werden. Der
zielstrebige Aufbau vernetzter Strukturen hat den Vorteil, dass Arbeit Suchende, die als Tagesmutter tätig
werden wollen, gezielt an geeignete Ansprechpartner zum Beispiel in den Jugendämtern vermittelt werden.
Die Jugendämter könnten die Arbeitsagenturen und Jobcenter beraten, wie die Eignung von Interessenten
möglichst treffsicher geprüft wird. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern auf der
einen Seite und Arbeitsagenturen wie Jobcentern auf der anderen Seite hilft entscheidend, hohe
Qualitätsstandards in der Kindertagespflege zu sichern. Außerdem trägt eine gute Abstimmung von
Angebot und Nachfrage dazu bei, dass interessierte Tagesmütter/-väter mit Qualifizierung und
Pflegeerlaubnis zügig in eine konkrete Kindertagespflegetätigkeit vermittelt werden.

Notizzettel
Seite empfehlen
Druckversion 