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6.2.3 Fördermöglichkeiten
Vermittlungsfachkräfte können die Aufnahme einer Tätigkeit in der Kindertagespflege mit
verschiedenen Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik unterstützen, die eine Integration ins Erwerbsleben zum
Ziel haben. Eine große Bedeutung kommt dabei der Qualifizierung (
6.2.3.1)
für die Kindertagespflege zu (Weitere Informationen über "Qualifizierung durch
Fortbildungskurse":
Kapitel 3.5 und
4.2.2.3). Mit dem Gründungszuschuss (SGB III)
(
6.2.3.2)und
dem Einstiegsgeld (SGB II) (
6.2.3.3)
lässt sich die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in der Kindertagespflege erleichtern; bei
Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung auch Eingliederungszuschüsse (
6.2.3.4).

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