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6.2.3.1 Qualifizierung
Nach § 23 SGB VIII müssen Tagesmütter eine Qualifizierung nachweisen. Grundlage für
Qualifizierungsmaßnahmen sollte - so die Empfehlungen des Bundesfamilienministeriums im Rahmen des
Aktionsprogramms Kindertagespflege und des Deutschen Vereins zur Ausgestaltung der Kindertagespflege - das vom
Deutschen Jugendinstitut entwickelte Curriculum
"Qualifizierung in der Kindertagespflege" (4.2.2.3) sein. Diese Qualifizierung dauert 160
Unterrichtsstunden (für staatlich anerkannte Erzieher/innen 80 Unterrichtsstunden) und ist damit ohne
größere Schwierigkeiten in den Lebensalltag integrierbar. Qualifizierung ist erforderlich, denn es
geht nicht allein um mehr Plätze in der Kindertagespflege, sondern vor allem um eine bessere
pädagogische Qualität.
Solche Kurse werden von vielen Trägern angeboten. Informationen hierüber sind in der Regel beim
örtlichen Jugendamt oder über regionale Internetportale zu erhalten.
Im Rahmen der Säule 2 des Aktionsprogramms Kindertagespflege hat das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend bis zum Jahr 2012 insgesamt 9 Mio. € zur Finanzierung von
Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. In Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit
werden diese Gelder über die Arbeitsagenturen und Jobcenter an zertifizierte Bildungsträger
gemäß § 46 SGB III weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der
ESF-
Regiestelle.

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