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6.2.1.3 Verdienstmöglichkeiten und soziale Absicherung
Welche Verdienstmöglichkeiten Kindertagespflege bietet, hängt von vielen Faktoren ab. § 23 Abs.
2a SGB VIII nennt ausdrücklich Zahl und Betreuungsbedarf der betreuten Kinder und die Länge der
Betreuungszeiten. Die Höhe der laufenden Geldleistung wird in der Regel von den Ländern und Kommunen
festgelegt oder mit den Tagespflegepersonen verhandelt. Bei privat von den Eltern finanzierter
Kindertagespflege werden die Entgeltsätze zwischen Eltern und Tagespflegepersonen vereinbart.
Zu unterscheiden ist auch, ob die Tätigkeit im
Angestelltenverhältnis (6.2.1.3.1) oder
selbstständig (6.2.1.3.2) ausgeübt wird. Zu beachten sind überdies die jeweiligen
steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen (vgl. auch Kapitel 3. Wissenwertes für
Tagesmütter). Ein existenzsicherndes Einkommen in der Kindertagespflege wird bislang eher selten erzielt -
am ehesten bei einer Betreuung mehrerer Kinder mit einem hohen zeitlichen Umfang. Hierfür ist aber in der
Regel Erfahrung erforderlich. Sozialversicherungspflichtige Stellenangebote sind bislang selten, werden aber
voraussichtlich zunehmen.

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