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6.2.1.3.2 Selbstständige Tätigkeit
Bei selbstständiger Tätigkeit müssen Tagesmütter bzw.-väter für ihre soziale
Absicherung selbst sorgen. Bei der Beurteilung der Verdienstmöglichkeiten sind die
Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen. Erst bei der Betreuung von mehreren Kindern, relativ
langen Betreuungszeiten und höheren Stundensätzen besteht die Chance, ein Existenz sicherndes zu
erzielen. (vgl.
3.6 Einnahmen
aus der Kindertagespflege [http://www.handbuch-kindertagespflege.de/66 ]). Die Höhe der Zahlungen, die die öffentliche Jugendhilfe gewährt, wird in den Kommunen
festgelegt. Selbstständige Tagesmütter/-väter müssen in der Lage sein, ihre Arbeit
eigenständig zu organisieren und alle anfallenden Aufgaben (Vertragsverhandlungen und Absprachen mit den
Erziehungsberechtigten, Planung des Tagesablaufs mit den Kindern, Kalkulation von Einnahmen und Ausgaben,
Buchhaltung etc.) zu erfüllen.

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