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6.2.1.1 Beschäftigungsformen in der Kindertagespflege

Das Spektrum von Beschäftigungsformen in der Kindertagespflege ist weit gefasst. Es reicht von einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) oder sozialversicherungspflichtigen Anstellung im Haushalt der Eltern ("Kinderfrau", siehe 3.2 Formen der Kindertagespflege) bis hin zu diversen Formen der selbstständigen Tätigkeit im eigenen Haushalt ("Tagesmutter", siehe 3.2 Formen der Kindertagespflege). In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, als Tagesmutter bei einer Kommune, einer Kindertagesstätte oder einem anderen Träger angestellt zu werden. Diese Option wird mit dem weiteren Ausbau und der Professionalisierung der Kindertagespflege, aber auch durch die Vernetzung der Kinderbetreuungsangebote an Bedeutung gewinnen. Das zuständige Jugendamt gibt Auskunft darüber, welche Formen vor Ort möglich sind.



© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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07.02.2012