6.2.1.1 Beschäftigungsformen in der Kindertagespflege
Das Spektrum von Beschäftigungsformen in der Kindertagespflege ist weit gefasst. Es reicht von einer
geringfügigen Beschäftigung (Minijob) oder sozialversicherungspflichtigen Anstellung im Haushalt der
Eltern ("Kinderfrau", siehe
3.2 Formen der
Kindertagespflege) bis hin zu diversen Formen der selbstständigen Tätigkeit im eigenen Haushalt
("Tagesmutter", siehe
3.2 Formen der
Kindertagespflege). In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, als Tagesmutter bei einer Kommune,
einer Kindertagesstätte oder einem anderen Träger angestellt zu werden. Diese Option wird mit dem
weiteren Ausbau und der Professionalisierung der Kindertagespflege, aber auch durch die Vernetzung der
Kinderbetreuungsangebote an Bedeutung gewinnen. Das zuständige Jugendamt gibt Auskunft darüber, welche
Formen vor Ort möglich sind.