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6.1.5.1 Vorhandene Arbeitsstrukturen nutzen - eigene Strukturen schaffen
Die Aufgaben der Arbeitsvermittlung rund um das Thema Kinderbetreuung / Kindertagespflege lassen sich an eine
Person oder Arbeitsgruppe delegieren, die sich zum fachlichen Experten im Jobcenter oder in der Arbeitsagentur
entwickeln könnte. Die Fachkräfte könnten alle Anregungen und Probleme, die sich im Rahmen der
Beratungsgespräche mit den Kunden und Kundinnen ergeben, an die Beauftragten für die
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) oder an die zuständige Expertin bzw. den Experten im Jobcenter
weitergeben. Hier könnten Informationen gebündelt, in einem Expertinnengespräch dargelegt und im
dringenden Fall als Anregung an die Kommune weitergeleitet werden. Möglich ist aber auch, einen eigenen
Beratungsservice für Arbeit Suchende zum Thema Kinderbetreuung zu organisieren (
4.4.4 Beispiel
Kommune Münster).
Vertreter der Arbeitsgemeinschaften / Grundsicherungsträger sollten auch in die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bei geeigneten regionalen Strukturen eingebunden werden. Den Kommunen wird empfohlen, einen Vertreter der Jugendhilfe in die Trägerversammlung der ARGE zu entsenden, zumindest aber eine Beteiligung im ARGE-Beirat sicherzustellen. Der Sitz der Arbeitsagentur im Jugendhilfeausschuss könnte im Sinne der Verbesserung der Kinderbetreuungsinfrastruktur vor Ort genutzt werden. Auch Jobcenter könnten darauf hinwirken, in diesem Gremium vertreten zu sein.

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