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6.1.2.1.4 Die Rolle des Jugendamtes
Die Jugendämter in den Kommunen sind der Dreh- und Angelpunkt bei der Kindertagespflege: Sie vermitteln
Tagespflegepersonen, erteilen die Pflegeerlaubnis und zahlen den Tagesmüttern und-vätern ein Entgelt
aus. Das Jugendamt stellt zuvor die Eignung der Tagespflegeperson fest und sorgt für eine ausreichende
Qualifizierung. Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen
der Kindertagespflege. Das Jugendamt muss darüber hinaus geeignete Vertretungslösungen bereithalten.
Außer dem Jugendamt können freie Träger der Jugendhilfe Aufgaben im Bereich der
Kindertagespflege wahrnehmen, zum Beispiel die Vermittlung und Beratung. Gemeinsam ist die Öffentlichkeit
über das Angebot der Kindertagespflege zu informieren. Die Länder können weitere Regelungen
schaffen. Zu den Aufgaben des Jugendamtes finden Sie weitere Informationen
hier [
http://www.handbuch-kindertagespflege.de/17 ].

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