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6.1.2.1.3 Ausbau der Kindertagespflege
Kindertagespflege hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Ziel der Novellierung des SGB VIII im Jahr 2005 ist es, nicht nur mehr Plätze in Kindertagespflege bis zum Jahr 2010 zu schaffen, sondern sie zu einer qualitativ anspruchsvollen Betreuungsform weiterzuentwickeln. Sie soll gleichrangig mit der institutionellen Kinderbetreuung zu einer Angebotsform werden, die genauso verlässlich, qualifiziert und flexibel auf die Bedürfnisse von Familien reagiert. Darum wird sie stärker als bisher öffentlich reguliert und kontrolliert. Kindertagespflege soll mit der institutionellen Betreuung vernetzt werden.
Anlagen
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Überarbeitete
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Ausgestaltung der Kindertagespflege (.pdf, 206 KB, nicht
barrierefrei) [/files/pdf/application/pdf/6_1_2_1_3.pdf]

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