6.1.1.1.1 Flexible Arbeitsanforderungen
Wenn Mütter und Väter am Berufs- und Arbeitsleben teilhaben wollen, müssen ihre Kinder
während der jeweiligen Arbeitszeiten betreut werden. Angesichts der Betreuungsengpässe äußern
Arbeit suchende Mütter meist den Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung. Doch selbst die klassische
Halbtagsstelle ist immer seltener mit verbindlich geregelten Arbeitszeiten von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr verbunden.
Die "Standard-Arbeitswoche" ist insbesondere in dem für Frauen interessanten Dienstleistungssektor
zur seltenen Ausnahme geworden. Dagegen nehmen Arbeitsangebote am Spätnachmittag, am Abend, nachts, am
Wochenende - auch als Teilzeitbeschäftigung - weiter zu.