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5.2.4 Bezuschussen Sie die Kindertagespflege bei den Beschäftigten
Der Arbeitgeber kann sich bei seinen Beschäftigten durch einen finanziellen Zuschuss an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein solcher Zuschuss sozialabgaben- und steuerfrei (siehe
Kapitel 5.1.1 Zuschuss des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung).

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