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5.2.3 Beauftragen Sie einen Beratungs- und Vermittlungsservice
Im Abschnitt Fachvermittlung (vgl.
Kapitel
1.5.2 [http://www.handbuch-kindertagespflege.de/20 ]) wird beschrieben, wie Tagespflegevereine und Jugendämter Tagesmütter vermitteln. Es gibt auch
professionelle kommerzielle Dienstleister, die für Familien individuelle Kinderbetreuungslösungen
entwickeln und besonders auch in Kindertagespflege qualifiziert vermitteln. Durch dieses Angebot können
Sie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in speziellen Einzelfällen unterstützen oder ein dauerhaftes
Angebot für alle Eltern schaffen.
Zu den Leistungen dieser Dienstleister gehören in der Regel:
- Beratung und schriftliche Informationsmaterialien: Adressenlisten, Vorlagen für Verträge, Checklisten, Informationen zu rechtlichen Fragen und zur steuerlichen Absetzbarkeit der Betreuungskosten
- Vermittlung: Suche geeigneter Tagespflegepersonen gezielt für die Familie, Vorauswahl geeigneter Personen, Anbahnung des Kontakts
- Zusätzliche Leistungen: Vorträge oder Kurse zu pädagogischen Themen, ergänzende Betreuungsangebote wie Ferienprogramm.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten für diese Dienstleistung. Die vermittelte Betreuung, zum Beispiel
eine Tagesmutter, wird vom Jugendamt oder von den Eltern bezahlt. Der Arbeitgeber kann sich auch an den
Betreuungskosten beteiligen (vgl.
Kapitel 5.2.4 [http://www.handbuch-kindertagespflege.de/154 ]).

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