5.2.3.1 Tipps zum Vorgehen
- Suchen Sie im Internet (z.B. über Suchmaschinen), ob es einen Beratungs- und Vermittlungsservice in
Ihrem Ort oder einer nahe gelegenen Stadt gibt- viele Anbieter arbeiten überregional
- Falls Sie einen Beratungs- und Vermittlungsservice finden: Erfragen Sie seine Leistungen und
Vertragsbedingungen. Schließen Sie gegebenenfalls einen Vertrag mit dem Anbieter (vgl. Download:
"Gesprächsleitfaden Beratungs- und Vermittlungsservice" auf dieser Seite). Wenn Sie einen
Vertrag abgeschlossen haben, informieren Sie Ihre Beschäftigten über das Angebot. Erinnern Sie immer
wieder an den Service, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber Bescheid wissen und darauf
zurückgreifen können. Das ist erfahrungsgemäß besonders wichtig für den Erfolg Ihres
Engagements.
- Nach einer gewissen Zeit sollten Sie die Nutzung des Service überprüfen und die Zufriedenheit der
Beschäftigten evaluieren. Die tatsächliche Nutzung wird üblicherweise durch den Anbieter in
vereinbarten, regelmäßigen Abständen dokumentiert. Die Zufriedenheit der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen können Sie mit Interviews, in einer Fokusgruppe oder mit einem Fragebogen erheben (vgl.
Download: "Evaluation zur Zufriedenheit der Mitarbeiter/innen mit dem Beratungs- und
Vermittlungsservice" auf dieser Seite).