Inhaltsbereich
5.1.1 Zuschuss des Arbeitgebers zur Kinderbetreuung
Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) ist für Unternehmen eine sehr einfache und kostengünstige Möglichkeit, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Der Zuschuss wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von Kindern im Vorschulalter in Einrichtungen oder bei Tagesmüttern eingesetzt und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden. Für Firmenangehörige ist dieser Zuschuss fast immer günstiger als eine Gehaltserhöhung. Firmen entlasten mit diesem Zuschuss ihre Beschäftigten und erleichtern ihnen die Entscheidung, nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Noch nutzen nur wenige Unternehmen diese Möglichkeit der Unterstützung von Beschäftigten. Dabei sind die Vorteile offenkundig: Der Zuschuss zur Kinderbetreuung kann sehr flexibel und individuell gegeben werden, er ist kostengünstig, erfordert kaum Zeit und Planungsaufwand - und er bietet den Beschäftigten direkte und schnelle Entlastung.

Notizzettel
Seite empfehlen
Druckversion 