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4.2.3.5 Kooperationen
Da an der Umsetzung der Kindertagespflege häufig nicht nur die Kommune und das Jugendamt beteiligt sind, sondern auch Vereine und Verbände, Betriebe und Kindertageseinrichtungen vor Ort, sollte eine kontinuierliche fachliche Kooperation hergestellt werden. Zuständigkeiten und Kompetenzverteilung sollten geklärt und der Informationsfluss sowie ein regelmäßiger Fachaustausch zu Bedarfs- und Problemlagen sichergestellt werden.
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe können im Rahmen einer Vereinbarung Aufgaben in der
Kindertagespflege übernehmen (siehe
4.2.3.4). Kooperationspartner können auch Kindertageseinrichtungen vor Ort sein. Mancherorts
existieren bereits innovative Verbundsysteme mit verschiedenen Formen der Kinderbetreuung, die erhebliche
Synergieeffekte erzeugen. Die Wohlfahrtsverbände spielen eine zunehmend wichtige Rolle in der
Kindertagespflege (siehe
Kapitel
7). Aus der Arbeitsmarktperspektive sind auch Arbeitsagenturen und Jobcenter an Kindertagespflege
interessiert (siehe
Kapitel
6), ebenso wie Betriebe im Interesse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (siehe
Kapitel 5).

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