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4.2.2.9 Kindertagespflege im Verbund - Großtagespflege

In manchen Bundesländern ist es möglich, mehr als 5 Kinder in sogenannten "Großtagespflegestellen" zu betreuen. In der Regel betreuen dann zwei Tagespflegepersonen jeweils maximal 5 Kinder. Die Betreuung findet üblicherweise in extra Räumen innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses einer Tagesmutter oder in extra angemieteten Räumen statt. Die Ausgestaltung und Qualitätsstandards dieser Tagespflegeverhältnisse können sehr unterschiedlich sein. Diese wurden bzw. werden in den Bundesländern und Kommunen ausgeführt.




© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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04.02.2012