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4.2.2.1 Öffentlichkeitsarbeit/Anwerbung von Tagespflegepersonen
Die Kindertagespflege soll durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden (vgl. §§ 13-15 SGB I; § 24 Abs. 4 SGB VIII). Zum einen sollen möglichst alle Eltern/Erziehungsberechtigten das lokale Angebot an Betreuungsplätzen kennen lernen. Eine zweite Zielgruppe der Öffentlichkeitsarbeit sind potentielle Tagesmütter und -väter, die für die Tagespflegetätigkeit gewonnen werden sollen.
Als Informationsmaterialien haben sich Broschüren und Infoblätter bewährt, die an geeigneten
Orten ausgelegt werden (zum Beispiel im Jugendamt, in Kinderarztpraxen, in Familienbildungsstätten), sowie
Plakate. Auch die Lokalpresse und das Internet sollten einbezogen werden. Informationsveranstaltungen sollten
regelmäßig angeboten werden. Eventuell können entsprechende Informationen auch über eine
Kinderbetreuungsbörse (vgl.
4.2.3.3) vermittelt werden.
Bei der Anwerbung zusätzlicher Tagespflegepersonen erweisen sich Anreize wie Versicherungsleistungen (z.B. Haftpflicht), Beihilfen zur Erstausstattung oder Ausleihangebote für Kinderwagen als sinnvoll. Je höher die Geldleistung des Jugendamtes an die Tagespflegepersonen ausfällt, desto leichter finden sich neue Interessenten.
Literaturverweis: Keimeleder, Lis: Tagespflege Online. in: Jurczyk, Karin et al.: Von der Tagespflege zur Familientagesbetreuung. Zur Zukunft öffentlich regulierter Kinderbetreuung in Privathaushalten, Weinheim/Basel: Beltz 2004

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