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4.2.1 Aufbau eines Nachfragesystems
Eltern/Erziehungsberechtigte sind Nachfrager für die pädagogische Dienstleistung
'Kindertagespflege'. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung (
4.2.3.1)
werden die Förderungs- und Betreuungsbedarfe der Eltern wahrgenommen und erfasst.
Kindertagespflege soll gemäß § 24 SGB VIII "bedarfsgerecht" angeboten werden.
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2. die Erziehungsberechtigten
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden
oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.
Darüber hinaus können im Interesse des Kindes auch geeignete Tagespflegepersonen vermittelt werden, wenn die o.a. Bedarfskriterien nicht erfüllt sind (§ 24 Abs. 5 SGB VIII).
Um Kinderbetreuung in Tagespflege in Anspruch nehmen zu können, brauchen Eltern einen ausreichenden
Planungshorizont und Planungssicherheit sowie Informations- und Beratungsangebote. Elterninformation
(
4.2.1.1)
und Elternberatung (
4.2.1.2)
sind daher wichtige Elemente des Nachfragesystems.

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