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4.2.1.2 Elternberatung

Vielen Eltern fehlen Zeit, Erfahrung oder auch das Fachwissen, um eine geeignete und zuverlässige Tagespflegeperson zu finden. Um ihre Wahl- und Entscheidungsfreiheit zum Wohl des Kindes wahrnehmen zu können (Wunsch- und Wahlrecht § 5 SGB VIII), benötigen sie in der Regel beratende Unterstützung. Eine fachliche qualifizierte Beratung fördert das Zustandekommen stabiler Betreuungsverhältnisse (siehe 4.2.2.4 Vermittlung [http://www.handbuch-kindertagespflege.de/103 ]). Eine Beratung kann auch helfen, Konflikte in bestehenden Betreuungsverhältnissen aufzulösen und so dem Kind einen Wechsel der Bezugsperson zu ersparen.

Eltern/Erziehungsberechtigte haben gemäß § 23 Abs. 4 SGB VIII einen Anspruch auf Beratung in Fragen der Kindertagespflege. Dieser Anspruch, der sich an das Jugendamt richtet, besteht auch dann, wenn das Betreuungsverhältnis nicht durch das Jugendamt vermittelt wurde.




© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
[http://www.handbuch-kindertagespflege.de/98]
17.05.2012