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3.9 Anrechnung von Einnahmen aus der Kindertagespflege auf staatliche Leistungen
Das Tagespflegegeld muss bei staatlichen Leistungen wie dem Bundeserziehungsgeld oder Leistungen nach dem SGB II berücksichtigt werden.
Das Tagespflegegeld muss bei staatlichen Leistungen wie dem Bundeserziehungsgeld oder Leistungen nach dem SGB II berücksichtigt werden.