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3.7.1 Alterssicherung / Rentenversicherung
Für abhängig beschäftigte Tagespflegepersonen die bei den Eltern angestellt sind, besteht eine
gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer - also Eltern und Tagesmutter/-vater -
zahlen jeweils die Hälfte des Beitragssatzes. Die Höhe des gesamten Beitragssatzes beträgt
für das Jahr 2012 19,6 Prozent. Informationen zu einer geringfügigen Beschäftigung im
Privathaushalt (bis 400,00 Euro monatlich) finden Sie unter
Kapitel 2.2
Kindertagespflege als haushaltsnaher Minijob [http://www.handbuch-kindertagespflege.de/34 ].
Auch selbständig tätige Tagespflegepersonen, die das Betreuungsgeld vom öffentlichen Träger
der Jugendhilfe (Jugendamt, Kommune) oder direkt von den Eltern auf privater Basis erhalten, sind
versicherungspflichtig, wenn ihr zu versteuerndes Arbeitseinkommen (Gewinn) mehr als 400,00 € im Monat
beträgt und sie selbst keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Tätigkeit
in der Tagespflege beschäftigen Zuständig ist die
Deutsche Rentenversicherung
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/].
Tagespflegepersonen müssen sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung melden, soweit sie der Versicherungspflicht unterliegen. Für die Festlegung des Rentenversicherungsbeitrages gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- Einkommensabhängiger Beitrag
- Einkommensunabhängiger Beitrag - sogenannter Regelbeitrag
- Einkommensunabhängiger hälftiger Beitrag - hälftiger Regelbeitrag Auskünfte hierzu erhalten Sie über die Deutsche Rentenversicherung.
Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nicht möglich.
Der zurzeit geltende Mindestbeitragssatz zur gesetzlichen Alterssicherung beträgt 78,40 € im Monat (01.01.2012).
Wird das Betreuungsentgelt vom öffentlichen Jugendhilfeträger / Jugendamt gezahlt, wird die Hälfte der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung erstattet. Die Erstattungsbeträge sind steuerfrei.
Liegt das Einkommen unter 400,00 €, kann auch eine private Alterssicherung abgeschlossen werden. Auch in diesem Fall wird die Hälfte der Beiträge bei öffentlicher Förderung vom Jugendamt / Jugendhilfeträger erstattet, soweit sie angemessen sind.
Anlagen
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Anmeldebogen
Rentenversicherung (.pdf, 107 KB, nicht barrierefrei) [/files/pdf/application/pdf/3_7_1.pdf]

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