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3.1 Grundlagen für die Tätigkeit einer Tagesmutter
Wenn Sie als Tagesmutter tätig werden wollen, sind die gesetzlichen Bestimmungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch- Kinder und Jugendhilfe - (SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz) sowie die landesrechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Auseinander zu halten sind dabei die verschiedenen Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten in der Kindertagespflege:
Jugendamt - Eltern/Kind
Das Jugendamt vermittelt Kindertagespflegeplätze und stellt den Erziehungsbedarf sicher. Außerdem berät das Jugendamt die Eltern, ermittelt die Kosten der Betreuung und den Kostenbeitrag der Eltern.
Jugendamt - Tagesmutter
Das Jugendamt prüft die Eignung der Tagesmütter. Es sorgt für fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung durch Fortbildungskurse und die finanzielle Anerkennung.
Tagesmutter - Eltern/Kind
Im Mittelpunkt stehen hier folgende Fragen: Wie wird das Betreuungsverhältnis ausgestaltet? Welche pädagogischen Ziele werden festgelegt? Welchen Umfang hat die Betreuung, wie hoch sind die Kosten und wer kommt für sie auf?
Jugendamt - Träger der freien Jugendhilfe
Das Jugendamt kann Aufgaben an Träger der freien Jugendhilfe (z.B. Vereine) übertragen. Hier stehen Fragen wie die Qualifizierung durch Fortbildungskurse, Beratung, Vermittlung, aber auch die Anstellungsverhältnisse für Tagesmütter im Vordergrund. Der freie Jugendhilfeträger ist für seinen Bereich dann auch Ansprechpartner für die Eltern bzw. die Tagesmütter.
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