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2.6 Gewaltfreie Erziehung der Kinder
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der
UN-Kinderrechtskonvention
[http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=19892.html] 1991 dazu verpflichtet, den besonderen
Schutz von Kindern zu garantieren. Zu den Kinderrechten zählen Persönlichkeitsrechte, der Anspruch
auf Möglichkeiten zur Information und Bildung und der Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Kinder sollen
gesund leben, Geborgenheit finden und keine Not leiden. Mit der Änderung des § 1631 BGB und der
Ergänzung des § 16 SGB VIII ist gesetzlich verankert, dass Gewalt in der Erziehung, d. h. sowohl
körperliche als auch seelische Verletzungen, nicht mehr gestattet sind. Körperliche und seelische
Misshandlungen wie Schläge oder Ohrfeigen sowie andere entwürdigende Maßnahmen und die
vorsätzliche Missachtung von Kindern sind unzulässig. Dieses gilt auch für die Eltern.
Selbstverständlich sollen Kinder auch in Tagespflegestellen respektvoll und gewaltfrei erzogen werden. Hierüber sollten Sie sich mit der Tagespflegeperson verständigen.
Tagesmütter und -väter sollen laut § 8a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) besonders auf das Kindeswohl achten und bei Verdacht auf Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch usw. Hilfe und Unterstützung bei Fachkräften einholen.
Der Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. hat zum Thema
"Kinder gewaltfrei
erziehen" [http://www.ane.de/index.php?2037&backPID=2037&tt_products=230] Sonderbriefe
herausgegeben, die kostenfrei zu beziehen sind.

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