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2.5 Ist unser Kind bei einem Unfall versichert?
Eine Unfallversicherung für Ihr Kind schützt vor den Folgen von Unfällen.
Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche Unfallversicherung
geschützt
(§ 2 Abs. 1 Nr. 8 a SGB VII).
Entscheidend dabei ist, dass die Eignung der Tagespflegeperson durch den Jugendhilfeträger festgestellt
wurde. Ob die Kinder in öffentlich oder privat finanzierter Kindertagespflege betreut werden, ist
unbeachtlich.
Bei einem Unfall wenden Sie sich bitte an Ihren Gemeindeunfallversicherungsverband bzw. an die Unfallkasse Ihres Landes oder setzen Sie sich mit der örtlichen Fachberatungs- und Fachvermittlungsstelle in Verbindung.
Unabhängig von einer Versicherung ist es am Besten, Gefahrenquellen für Kinder vorausschauend zu vermeiden.

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