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2.5 Ist unser Kind bei einem Unfall versichert?
Eine Unfallversicherung für Ihr Kind schützt vor den Folgen von Unfällen.
Kinder in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderten Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Bei einem Unfall wenden Sie sich bitte an Ihren Gemeindeunfallversicherungsverband bzw. an die Unfallkasse Ihres Landes oder setzen Sie sich mit der örtlichen Fachberatungs- und Fachvermittlungsstelle in Verbindung.
Bei einer nicht öffentlich geförderten Kindertagespflege besteht für Ihr Kind kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Sie können aber eine private Unfallversicherung abschließen. Sie müssen dabei selbst handeln, wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen: Denn die Tagesmutter muss keine Unfallversicherung für Ihr Kind abschließen.
Unabhängig von einer Versicherung ist es am Besten, Gefahrenquellen für Kinder vorausschauend zu vermeiden.

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