Inhaltsbereich
2.1 Welche Leistungen können wir beanspruchen?
Eltern haben das Recht, zwischen den verschiedenen Leistungen der Kinderbetreuung, zum Beispiel Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, zu wählen. Sie haben dazu einen Anspruch auf Beratung. Den Wünschen der Eltern soll entsprochen werden, wenn dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.

Notizzettel
Seite empfehlen
Druckversion 