Inhaltsbereich
1.6.2.7 Hessen
Die Stellung der Kindertagespflege im Land
Nach der amtlichen Statistik über Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege gab es am 1.3.2012 in Hessen 3.092 Tagespflegepersonen (davon 77 Tagesväter), die insgesamt 9.566 Kinder betreuten, davon 6.957 Kinder unter drei Jahre.
Die Landesregierung misst dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung in Kindertagespflege seit Jahren sehr große Bedeutung bei. Ziel war und ist es, nicht nur mehr Tagesmütter und -väter zu gewinnen, sondern die Kindertagespflege in eine qualifizierte geregelte Angebotsform zu überführen.
Unterstützung der Kindertagespflege im Land
Mit dem hessischen BAMBINI-Programm wurde die Förderung der Tagespflege - sofern es um die Betreuung von Kindern unter drei Jahren geht - deutlich ausgeweitet und von einer auf die Tagespflegeperson bezogenen Förderpauschale auf eine Förderung in Abhängigkeit von der Anzahl der betreuten Kinder und der Betreuungszeit umgestellt. Erhielt eine Tagespflegeperson nach den Bestimmungen der „Offensive für Kinderbetreuung“ bis Ende 2006 einen Pauschalbetrag von bis zu 800 Euro jährlich, kann sie seit 2008 über das BAMBINI-KNIRPS-Programm bis zu maximal 1000 Euro monatlich aus Landesmitteln erhalten: Tagespflegepersonen, die Kinder unter drei Jahren betreuen, erhalten pro Kind je nach Betreuungszeit 100 bis 250 Euro monatlich. Tagespflegepersonen, die ausschließlich Kinder über drei Jahre betreuen, können weiter nach den Regelungen der „Offensive für Kinderbetreuung“ gefördert werden (monatlich bis zu 70 Euro, unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder und der Betreuungszeit).
Dafür wird eine Mindestqualifizierung verlangt: Tagespflegepersonen müssen die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundqualifizierung von mindestens 45 Unterrichtsstunden und den Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses an Säuglingen und Kleinkindern nachweisen. Außerdem müssen sie in den darauf folgenden Jahren jeweils eine Aufbauqualifizierung von mindestens 20 Unterrichtsstunden nachweisen.
Das Land fördert zudem etwa 110 Fachdienste und Maßnahmen zur Gewinnung, Vermittlung, Beratung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Neben den Fachdiensten der hessischen Jugendämter werden auch regional tätige Vereine gefördert, die beispielsweise Tagesmütter oder –väter vermitteln.
Im Jahr 2012 wurden hierfür rund 3,6 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Zum weiteren Ausbau des Platzangebotes für Kinder unter drei Jahren setzt die Hessische Landesregierung auch auf die Kindertagespflege. Seit Januar 2012 unterstützt das Land die Kommunen mit einer Reihe von Maßnahmen beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege und zur Sicherung der Qualität in der Kindertagespflege. Dieses Maßnahmenpaket reicht von einer ansprechenden und informativen Wanderausstellung mit dem Titel „Bildungsort Kindertagespflege: von Anfang an familiär, verlässlich, professional – Tagesmütter und Tagesväter gestalten Zukunft“ über Plakate und Fachveranstaltungen bis hin zu Informationen für Eltern sowie für diejenigen, die an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson interessiert sind. Nähere Informationen sind unter www.kindertagespflege-hessen.de erhältlich. Zudem wird in den Jahren 2012 und 2013 ein U3-Neuplatzbonus auch für neu geschaffene Plätze in der Kindertagespflege gewährt.
Landesrechtliche Rahmenbedingungen
§ 29 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 820),
§§ 3, 3a, 4 Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 2. Januar 2007(GVBl. I S. 3), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. November 2011 (GVBl. I S. 702).
Informationen zur Kindertagespflege
Informationsangebot zur Kindertagespflege im Internet:
Service
Ansprechpartnerin:
Frau Ursula Diez- König,
Hessisches Kindertagespflegebüro c/o Stadt Maintal,
Klosterhofstraße 4-6,
63477 Maintal
Tel. 06181/ 400724
Das Land Hessen fördert seit 1995 die landesweit tätige Servicestelle "Hessisches Kindertagespflegebüro" in Maintal. Das Konzept umfasst unter anderem
- die Beratung der Träger von Einrichtungen,
- die Anregung und Fachbegleitung örtlicher und regionaler Tagespflegeprojekte,
- die Qualifizierung und Vernetzung der mit Vermittlung, Beratung und Fortbildung befassten Fachkräfte,
- die Beratung von Tagespflegepersonen in rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen.
Der Internet-Auftritt des Hessischen Kindertagespflegebüros (
www.hktb.de) enthält eine Vielzahl von Informationen rund um die Kindertagespflege für Fachdienste, Tagespflegepersonen und Eltern.

Notizzettel
Seite empfehlen
Druckversion 