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Startseite - 1. Wegweiser zur Kindertagespflege

 
 

1.6.2.7 Hessen

Die Stellung der Kindertagespflege im Land

Nach der amtlichen Statistik über Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege gab es am 15.3.2006 in Hessen 2.185 Tagespflegepersonen, die zusammen 5.093 Kinder betreuten. Die Landesregierung misst dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung in Kindertagespflege seit Jahren sehr große Bedeutung bei. Ziel war und ist es, nicht nur mehr Tagesmütter und -väter zu gewinnen, sondern die Kindertagespflege in eine qualifizierte geregelte Angebotsform zu überführen.

Unterstützung der Kindertagespflege im Land

Hessen hat mit dem Start der "Offensive für Kinderbetreuung" die individuelle Bezuschussung von Tagesmüttern und -vätern eingeführt. Pro Halbjahr erhalten die Tagespflegepersonen bisher eine Pauschale von 200 Euro als Zuschuss für ihre Altersvorsorge. Mit der Einführung des BAMBINI-Programms ab 2007 wurde die Förderung für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege deutlich erhöht. Tagespflegepersonen erhalten demnach monatlich 100 € für jedes Kind bei einer vertraglichen Betreuungszeit von 15 bis 25 Stunden und 200 € bei mehr als 25 Wochenstunden Betreuungszeit, höchstens jedoch 800 € monatlich. Dafür wird eine Mindestqualifizierung verlangt: Tagespflegepersonen müssen die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundqualifizierung von 45 Unterrichtsstunden und den qualifizierten Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses an Säuglingen und Kleinkindern nachweisen. Außerdem müssen sie in den darauf folgenden Jahren jeweils eine Aufbauqualifizierung von mindestens 20 Unterrichtsstunden nachweisen.

Die Anzahl der geförderten Tagespflegemütter und -väter ist von 2001 bis zum Jahre 2007 um rund 60 Prozent gestiegen.

Das Land unterstützt inzwischen 106 örtliche Fachdienste öffentlicher und freier Träger für Kindertagespflege mit bis zu 50 Prozent der Aufwendungen aus dem Programm "Offensive für Kinderbetreuung".

Landesrechtliche Rahmenbedingungen

Im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 ist im § 29 die Kindertagespflege verankert.

Informationen zur Kindertagespflege

Informationsangebot zur Kindertagespflege im Internet:

Service

Ansprechpartnerin:

Frau Ursula Diez- König,
Hessisches Tagespflegebüro c/o Stadt Maintal,
Klosterhofstrasse 4-6,
63477 Maintal
Tel. 06181/ 400349

Das Land Hessen fördert seit mehr als zehn Jahren den landesweiten Beratungsdienst "Hessisches Tagespflegebüro" (Maintal). Das Fachdienstkonzept umfasst

  • die Beratung der Träger von Einrichtungen,
  • die Anregung und Fachbegleitung örtlicher und regionaler Tagespflegeprojekte,
  • die Qualifizierung und Vernetzung der mit Vermittlung, Beratung und Fortbildung befassten Fachkräfte.

Der Info-Service des Hessischen Tagespflegebüros steht sowohl interessierten Bürgerinnen und Bürgern als auch den Fachdiensten vor Ort zur Verfügung.




© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
[http://www.handbuch-kindertagespflege.de/51]
17.05.2012