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1.6.2.6 Hamburg
Die Stellung der Kindertagespflege im Land
Kindertagespflege ist in der Freien und Hansestadt Hamburg als gleichwertiges Angebot neben der Betreuung in Tageseinrichtungen angelegt. Berufstätige Eltern können sich frei zwischen beiden Angebotsformen entscheiden. Im Jahresdurchschnitt wurden 2006 in öffentlich geförderter Tagespflege 5.358 Kinder betreut. Im Dezember 2006 waren 2049 Tagespflegepersonen in öffentlich geförderter Kindertagespflege aktiv. Zahlen über den privat organisierten Anteil der Kindertagespflege liegen für Hamburg nicht vor. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz strebt den Ausbau der Kindertagespflege an und hat vor kurzem ein Gutachten in Auftrag gegeben, das insbesondere die Weiterentwicklung der Kindertagespflege als Beruf untersuchen soll.
Unterstützung der Kindertagespflege im Land
Die Kosten der geförderten Kindertagespflege werden von der Freien und Hansestadt Hamburg getragen. Hierfür stehen im Jahr 2006 13,4 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich tragen die Familien mit Teilnahmebeiträgen zur Finanzierung bei.
Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Die Voraussetzungen für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ergeben sich aus dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz vom 27. April 2004. Jedes Kind hat bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Anspruch auf Tagesbetreuung in dem zeitlichen Umfang, in dem seine Sorgeberechtigten wegen Berufstätigkeit, Ausbildung, der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung im Sinne des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) oder der Teilnahme an Deutsch-Sprachkursen für Migrantinnen und Migranten die Betreuung nicht selbst übernehmen können. Wegezeiten sind zu berücksichtigen. Kinder mit dringendem sozial bedingtem oder pädagogischem Bedarf haben Anspruch auf Tagesbetreuung in dem zeitlichen Umfang, der es erlaubt, sie bedarfsgerecht zu betreuen. Darüber hinaus kann auch bei nachrangigen Bedarfen Kindertagespflege bewilligt werden.
Kindertagespflege wird in Hamburg als Sachleistung angeboten. Das bedeutet: Den Kindern wird die benötigte Betreuung bewilligt, ihre Familien beteiligen sich über einen Teilnahmebeitrag an den Kosten. Die Tagespflegepersonen erhalten die nicht durch Teilnahmebeiträge gedeckten Kosten von der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Höhe der Teilnahmebeiträge richtet sich nach dem Umfang der Förderung, der Familiengröße und dem Familieneinkommen. Die Sätze werden in der Verordnung über den Teilnahmebeitrag nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz vom 26. April 2005 bestimmt. Die an Tagespflegepersonen gezahlte laufende Geldleistung bemisst sich nach der bewilligten Leistungsart, dem Alter des Kindes und dem Qualifikationsniveau der Tagespflegeperson. Die Einzelheiten werden in der Kindertagespflegeverordnung vom 13. Juni 2006 geregelt.
Informationen zur Kindertagespflege
Informationsangebot zur Kindertagespflege im Internet:
http://www.hamburg.de/kindertagespflege/
Dort sind auch die Regelungen zur Kindertagespflege einzusehen.
Service
Ansprechpartner:
An Kindertagespflege Interessierte wenden sich in Hamburg an eine Tagespflegebörse, die es in jedem der sieben Bezirke gibt. Dort werden sowohl (künftige) Tagespflegepersonen als auch interessierte Familien beraten. Die Adressen und Telefonnummern der Börsen finden Sie auf der genannten Internetseite unter der Rubrik "Jugendamt".

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