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1.6.2.5 Bremen
Die Stellung der Kindertagespflege im Land
Kindertagespflege konzentriert sich bisher überwiegend auf ergänzende Angebote zur Tagesbetreuung in Einrichtungen (insbesondere zeitliche Ergänzungen), mit dem Schwerpunkt bei Kindern unter drei Jahren und Schulkindern. Einhergehend mit dem Ausbau des Angebots für die Kinder unter drei ist auch ein Ausbau der Kindertagespflege vorgesehen. Neben der Neufassung des § 15 des Bremisches Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetz (BremKTG) werden zur Zeit die geltenden "Richtlinien zur Förderung und Betreuung von Kindern durch Tagespflegepersonen im Lande Bremen" überarbeitet.
Kindertagespflege kann nach der Neufassung des §15 BremKTG im Haushalt der Tagespflegeperson, dem Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen kindgerechten Räumen stattfinden. In der Kindertagespflege können pro Tagespflegeperson bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreut werden. Bei der Kindertagespflege in anderen kindgerechten Räumen dürfen bis zu zwei Tagespflegepersonen gleichzeitig tätig sein. Jede dieser Tagespflegepersonen bedarf einer gesonderten Erlaubnis zur Kindertagespflege. Die betreuten Kinder müssen einer Tagespflegeperson zugeordnet sein. Das Nähere wird in den zu überarbeitenden Richtlinien geregelt.
Unterstützung der Kindertagespflege im Land
Die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erhalten keine finanzielle Unterstützung aus Landesmitteln.
Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Kindertagespflege ist seit dem 19.12.2000 im Bremischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (BremKTG) - als Teil des Betreuungs- und Förderungsangebotes beschrieben.
Informationen zur Kindertagespflege
Informationsangebot zur Kindertagespflege im Internet:
www.soziales.bremen.de
[http://www.soziales.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.740.de] > "Aktuell" >
"Kinder/Jugend/Familie" > "Aktuelle Infos".
Dort werden Hinweise und Informationen zu unterschiedlichen Themen gegeben, u. a. zu "PiB - Pflegekinder in Bremen".
Service
Ansprechpartner:
Stadtgemeinde Bremen:
"PiB - Pflegekinder in Bremen GmbH" Kindertagespflegestellen;
Tel.: 0421-95 88 200,
info@pib-bremen.de [mailto:info@pib-bremen.de]
Stadtgemeinde Bremerhaven:
Für allgemeine Fragen, Qualifizierung, Beratung in allen Bereichen der Kindertagespflege.
Edith.Gronemeyer@magistrat.bremerhaven.de
[mailto:Edith.Gronemeyer@magistrat.bremerhaven.de]
Susanne.Hoffmann@magistrat.bremerhaven.de
[mailto:Susanne.Hoffmann@magistrat.bremerhaven.de]
Tel. 0471- 95 88 98 10

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