Sie befinden sich in diesem Bereich der Seite:

Startseite - 1. Wegweiser zur Kindertagespflege

 
 

1.6.2.4 Brandenburg

Die Stellung der Kindertagespflege im Land

Kindertagespflege ist in Brandenburg für jüngere Kinder ein gleichrangiges Angebot der Kindertagesbetreuung. Insbesondere in den dünn besiedelten ländlichen Räumen ist Kindertagespflege von Bedeutung, um eine wohnortnahe und zeitlich flexible Kinderbetreuung zu ermöglichen. Sie wird auch ergänzend zum Kita-Angebot vermittelt, wenn die Öffnungszeiten der Einrichtungen den besonderen zeitlichen Erfordernissen von Kindern oder Eltern nicht entsprechen. Kindertagespflege ist in Brandenburg nicht nur im eigenen Haushalt oder dem Haushalt der Eltern möglich, sondern auch in anderen geeigneten Räumen. So hat sich Kindertagespflege auch in enger räumlicher und fachlicher Zusammenarbeit mit Kitas entwickelt.

Unterstützung der Kindertagespflege im Land

Kindertagespflege wird nach dem KitaG finanziert. Die Landeszuschüsse werden unabhängig von der Art des Angebots gewährt, also auch für Kindertagespflege.

Landesrechtliche Rahmenbedingungen

Die Kindertagespflege wird im KitaG des Landes Brandenburg geregelt, vgl. §§ 1 (Rechtsanspruch), 2 (Begriffsbestimmung) und 18 (Förderung der Kindertagespflege). Die übrigen Vorschriften des KitaG gelten für Kindertagespflege entsprechend. Weitere Regelungen zur Kindertagespflege finden sich im Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) - § 18 (Erlaubnis zur Kindertagespflege) und in der Kindertagespflegeeignungsverordnung (TagpflegEV). Diese Verordnung bestimmt, dass alle Tagespflegepersonen über eine Qualifizierung verfügen müssen: Pädagogische Fachkräfte und Personen, die nur ein Kind in Tagespflege betreuen, müssen „an einem Vorbereitungslehrgang im Umfang von mindestens 30 Stunden erfolgreich teilgenommen haben“. “Wer zwei oder mehr fremde Kinder betreut und keine pädagogische Ausbildung hat, muss zusätzlich an einer mindestens 130 Stunden umfassenden Grundqualifizierung erfolgreich teilgenommen haben.“ (§ 2 TagpflegEV).

Informationen zur Kindertagespflege

Informationsangebot zur Kindertagespflege im Internet:

www.mbjs.brandenburg.de/kita-startseite.htm

Hier finden sich rechtliche, strukturelle und fachliche Informationen zur Kindertagesbetreuung / Kindertagespflege.

Interessant für die Kindertagespflege sind

Service

Von der Internetseite des Landes oder direkt über die Familien für Kinder gGmbH kommt man zum Beratungsangebot für die Kindertagespflege, das aus Landesmitteln finanziert wird. Hier finden sich

Daneben gibt es die allgemeinen Internetforen des Landesministeriums.




© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
[http://www.handbuch-kindertagespflege.de/36]
19.06.2013