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1.6.2.4 Brandenburg
Die Stellung der Kindertagespflege im Land
Kindertagespflege ist in Brandenburg für jüngere Kinder ein gleichrangiges Angebot der Kindertagesbetreuung. Insbesondere in den dünn besiedelten ländlichen Räumen ist Kindertagespflege von Bedeutung, um eine wohnortnahe und zeitlich flexible Kinderbetreuung zu ermöglichen. Sie wird auch ergänzend zum Kita-Angebot vermittelt, wenn die Öffnungszeiten der Einrichtungen den besonderen zeitlichen Erfordernissen von Kindern oder Eltern nicht entsprechen. Kindertagespflege ist in Brandenburg nicht nur im eigenen Haushalt oder dem Haushalt der Eltern möglich, sondern auch in anderen geeigneten Räumen. So hat sich Kindertagespflege auch in enger räumlicher und fachlicher Zusammenarbeit mit Kitas entwickelt.
Unterstützung der Kindertagespflege im Land
Kindertagespflege wird nach dem KitaG finanziert. Die Landeszuschüsse werden unabhängig von der Art des Angebots gewährt, also auch für Kindertagespflege.
Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Die Kindertagespflege wird im KitaG des Landes Brandenburg geregelt, vgl. §§ 1 (Rechtsanspruch), 2 (Begriffsbestimmung) und 18 (Förderung der Kindertagespflege). Die übrigen Vorschriften des KitaG gelten für Kindertagespflege entsprechend. Weitere Regelungen zur Kindertagespflege finden sich im Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) - § 18 (Erlaubnis zur Kindertagespflege) - hinsichtlich der Größe der Tagespflegestellen und in der Tagespflegeeignungsverordnung (TagpflegEV). Diese Verordnung bestimmt, dass alle Tagespflegepersonen über eine Qualifizierung verfügen müssen: Pädagogische Fachkräfte und Personen, die nur ein Kind in Tagespflege betreuen, müssen eine Fortbildung von 24 Stunden absolvieren; darüber hinaus ist eine Fortbildung im Umfang von 104 Stunden Pflicht. (§ 2 TagpflegEV).
Informationen zur Kindertagespflege
Informationsangebot zur Kindertagespflege im Internet:
www.mbjs.brandenburg.de/kita/kita-startseite
Hier finden sich rechtliche, strukturelle und fachliche Informationen zur Kindertagesbetreuung / Kindertagespflege.
Besonders wichtig für die Kindertagespflege sind
- die
Online-Bibliothek (mit ca. 500
Fachartikeln),
- die
Empfehlungen zur
Qualität von Tagespflege(.pdf, 136 KB),
- das
Fortbildungsverzeichnis des Sozialpädagogischen
Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB),
- die
Länderübersicht
Kindertagespflege (.pdf, 71 KB), die (auf der Basis der Mitteilungen der Bundesländer) die fachlichen
und rechtlichen Regelungen in Deutschland darstellt.
Service
Ansprechpartner:
Von der
Internetseite des Landes oder direkt über die
Familien für Kinder gGmbH kommt man zum Beratungsangebot,
das aus Landesmitteln finanziert wird. Hier finden sich
- die Online-Version der
Informationsbroschüre Tagespflege im Land Brandenburg von A-Z
- ein Hinweis auf die Erreichbarkeit der
Beratungsstelle
Kindertagespflege in Brandenburg
- die (nicht nur aus Brandenburg) sehr gut besuchten
Internetforen zu allen Fragen, die
Tagespflegepersonen, Eltern oder Ämter im Zusammenhang mit der Kindertagespflege interessieren.
Daneben gibt es das Informationsangebot von
pme-Familienservice Forum für innovative
Kinderbetreuung in Brandenburg - FINK sowie die
Internetforen des Landesministeriums.

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