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1.6.2.3 Berlin
Die Stellung der Kindertagespflege im Land
Die Kindertagespflege ist im Land Berlin durch das Kindertagesförderungsgesetz vom 23. August 2005 als gleichrangiges Angebot in der Tagesbetreuung verankert. Die Rahmenbedingungen zielen auf den Ausbau der Kindertagespflege ab. Die Zahl der in Kindertagespflege betreuten Kinder wird sich in Zukunft erhöhen, je mehr Eltern diese Förderungsform auswählen und ihren Betreuungsgutschein, der seit dem 1. Januar 2006 ausgestellt wird, dafür einlösen.Unterstützung der Kindertagespflege im Land
Eltern, die einen Betreuungsgutschein in einer Tagespflegestelle einlösen, zahlen die gleichen Kostenbeiträge wie Eltern, die ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen. Der Beitrag ist gestaffelt nach Familieneinkommen, Kinderanzahl und Betreuungsdauer. Die Tagespflegepersonen erhalten eine landesweit einheitliche Geldleistung, die sich aus einer Sachkostenpauschale, dem Entgelt zur Vergütung der Förderleistung und bedarfsabhängigen Zuschlägen zusammensetzt. Sie ist außerdem abhängig von der Betreuungsdauer und der Zahl der betreuten Kinder.
Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Grundlage ist das Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) vom 23. August 2005 und die Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010.
Informationen zur Kindertagespflege
Informationsangebot zur Kindertagespflege im Internet:
www.berlin.de/sen/familie/kindertagesbetreuung
Hier finden sich die gesetzlichen Grundlagen (Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG, Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz – TKBG, Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege AV-KTPF), Anmeldeformulare zur Kindertagesbetreuung und Adressen der zuständigen Fachdienste für Kindertagespflege in den Jugendämtern.
Service
Die Bürgerinnen und Bürger können sich an jedes Bezirksamt in Berlin und auch an die
Bürgerberatungsstellen wenden. Dort erfahren sie die Telefonnummern der Fachberatungsstellen.
Außerdem fördert das Land Berlin einen freien Träger, Familien für Kinder gGmbH, der
berlinweit, auch über das Internet Interessierte berät (
www.familien-fuer-kinder.de).
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung unterstützt Ratsuchende und vermittelt sie an die zuständigen Stellen in den bezirklichen Jugendämtern weiter.

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