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1.6.2.15 Schleswig-Holstein

Die Stellung der Kindertagespflege im Land

In Schleswig-Holstein gibt es neben den Tagespflegepersonen, die durch die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte vermittelt und teilweise finanziert werden, auch voll sozialversicherungspflichtig angestellte Tagespflegepersonen nach §§ 27 - 30 Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein (KiTaG). Auch diese zweite Gruppe bleibt weiterhin erhalten und wird mit Landesmitteln gefördert.

Zusammen mit den Kommunen sollen Empfehlungen für die Umsetzung der Regelungen im TAG erarbeitet werden. Mit einer Verordnung soll Tagespflege nicht nur in den Wohnungen der Erziehungsberechtigten oder Tagespflegepersonen erlaubt sein, sondern auch in anderen Räumen möglich werden.

Unterstützung der Kindertagespflege im Land

Bei der qualifizierten Tagespflege beteiligt sich das Land an den Kosten, wenn die qualifizierten Tagespflegepersonen nach § 30 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, drei bis fünf Kinder betreuen und die Vertretung, Fachberatung und Fortbildung geregelt sind. Die Kostenzuschüsse des Landes fließen über den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt zum Anstellungsträger der Tagespflegeperson.

Das Land beteiligt sich ab 2006 wieder an den Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen, wenn die Qualifizierungsmaßnahme der Richtlinie über die Grundqualifikation von Tagespflegerpersonen des Landes (1994) entspricht und der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt die Maßnahme ebenfalls bezuschusst. Landesrechtliche Rahmenbedingungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege werden neben dem SGB VIII durch folgende Vorschriften geregelt: Qualifizierte Tagespflege: §§ 2, 4, 27 - 30 KiTaG Schleswig-Holstein Richtlinie über die Grundqualifikation von Tagespflegepersonen von 1994

Informationen zur Kindertagespflege

Informationsangebot zur Kindertagespflege im Internet:

Bildungsportal Schleswig-Holstein [http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Kindertageseinrichtungen/Tagespflege/tagespflege_node.html]
Informationen zur Tagespflege auf dem Bildungsportal des Landes.

Service

Ansprechpartner:

Einzelne Kreise bzw. kreisfreie Städte bieten eine Servicestelle an.




© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
[http://www.handbuch-kindertagespflege.de/72]
17.05.2012