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1.6.2.14 Sachsen-Anhalt

Die Stellung der Kindertagespflege im Land

In Sachsen-Anhalt haben alle Kinder, deren Eltern es wünschen, einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung von Geburt an bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang (vgl. § 3 KiFöG). Sachsen-Anhalt verfügt über ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungssystem und hält auch ausreichende Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren vor, um diesen Rechtsanspruch zu verwirklichen. Die Kinderbetreuung im Land ist traditionell ganz überwiegend in Tageseinrichtungen für Kinder organisiert.

Mit dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003, geändert durch Gesetz vom 12.11.2004, wurde die Kindertagespflege geregelt (vgl. §§ 3, 6, 11 und § 24 KiFöG). Die Kindertagespflege befindet sich in Sachsen-Anhalt erst in einer frühen Entwicklungsphase. Wegen der demografischen Entwicklung geht das Land davon aus, dass eine wohnortnahe Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen besonders in kleinen Gemeinden Sachsen-Anhalts zukünftig schwierig wird. Falls Einrichtungen wegen zurückgehender Kinderzahlen geschlossen werden müssen, ist es notwendig, zur Verwirklichung des Rechtsanspruchs auch Kindertagespflege anzubieten. Darüber hinaus kann Kindertagespflege zur Flexibilisierung des gesamten Kinderbetreuungssystems beitragen.

Unterstützung der Kindertagespflege im Land

Das Land beteiligt sich an den Kosten der Tagesbetreuung und der Tagespflegestellen gemäß § 11 KiFöG. Die Zuweisungen des Landes erhalten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese zahlen die Landeszuweisungen an die leistungsverpflichteten Gemeinden aus und beteiligen sich selbst mit 53 Prozent an den Kosten. Die übrigen Kosten werden durch die Gemeinden und durch Elternbeiträge aufgebracht (vgl. § 11 Abs. 6 KiFöG). Landesrechtliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlage ist das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Ergänzend dazu gibt es eine Tagespflegeverordnung vom 11.11.2003.

Informationen zur Kindertagespflege

Informationsangebot zur Kindertagespflege im Internet:

www.sachsen-anhalt.de




© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
[http://www.handbuch-kindertagespflege.de/71]
17.05.2012