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Startseite - 1. Wegweiser zur Kindertagespflege

 
 

1.6.2.13 Sachsen

Die Stellung der Kindertagespflege im Land

Entsprechend des „Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ (SächsKitaG) ist Kindertagespflege ein gleichrangiges Alternativangebot zu Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung. Aktuell wird das Betreuungsform Kindertagespflege von rund 6.000 Kindern in Sachsen genutzt. Dieses Angebot wird durch ca. 1.500 Kindertagespflegepersonen zur Verfügung gestellt.

Unterstützung der Kindertagespflege im Land

2003 wurden vom Sächsischen Landesjugendamt die "Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege" erarbeitet, welche 2009 zum zweiten Mal überarbeitet wurde und in Form einer 2. Fortschreibung vom Landesjugendhilfeausschuss verabschiedet wurde. Die Empfehlung ist eine Orientierungshilfe für alle an der Leistung Beteiligten. Sie richtet sich an Tagespflegepersonen, Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Gemeinden und Eltern. Sie hat zum Ziel, die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen umfassend darzustellen, die eine Professionalisierung erlauben und begünstigen.

In dieser Empfehlung wird ein von der Gemeinde zu zahlender monatlicher Betrag von 480 € pro Kind – bezogen auf einen Ganztagsplatz – vorgeschlagen. In diesen Betrag fließen entsprechend SächsKitaG ein jährlicher Zuschuss des Landes in Höhe von 1875 € sowie Elternbeiträge, die denen für Kindertageseinrichtungen vergleichbar sein sollen, ein. Auch Ermäßigungen der Elternbeiträge gelten bei Betreuung in Kindertagespflege entsprechend.

Ergänzend zu o.g. Empfehlung wurde 2012 die „Empfehlungen des Landesjugendamtes Sachsen zur Fachberatung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ verabschiedet. Hierin wird gesondert auf die Besonderheiten der Fachberatung für Kindertagespflege eingegangen.

Die „Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege“ (IKS) in Trägerschaft des PARITÄTISCHEN Sachsen ist ein zusätzliches Beratungsangebot insbesondere für Gemeinden und Kindertagespflegepersonen.

Landesrechtliche Rahmenbedingungen

Durch das SächsKitaG ist Kindertagespflege gemäß § 3 als ein gleichrangiges Alternativangebot zu Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung vorrangig bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres verankert, sofern die Gemeinde diese Betreuungsform als Alternative anbietet. Das kann dazu führen, dass in einigen Gemeinden davon kein Gebrauch gemacht wird, weil ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderkrippenplätzen gegeben ist.

Entsprechend § 2 SächsKitaG ist der Sächsische Bildungsplan die Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagespflege. Der Sächsische Bildungsplan enthält zu jedem Bildungsbereich „Ergänzende Inhalte für die Bildungsarbeit mit Mädchen und Jungen in der Kindertagespflege“.

Die Qualifikations- und Fortbildungsanforderungen für Kindertagespflegepersonen sind in der „Sächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung“ (SächsQualiVO) niedergelegt. Demnach müssen Tagespflegepersonen, die nicht über einen pädagogischen Berufsabschluss verfügen, mindestens das Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes "Qualifizierung in der Kindertagespflege" absolviert oder innerhalb der ersten drei Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgreich abgeschlossen haben.

Außerdem sollen Kindertagespflegepersonen sich regelmäßig, mindestens jedoch 20 Stunden im Jahr, fortbilden.

Informationen zur Kindertagespflege

Das Informationsangebot zur Kindertagespflege im Internet

www.kita-bildungsserver.de

bietet Informationen rund um die Kindertagesbetreuung, auch zur Kindertagespflege.

Service

Bei Bedarf wenden sich Interessierte in der Regel an ihre Gemeinde oder an ihr örtlich zuständiges Jugendamt. Eine Übersicht der Ansprechpartner finden Sie unter: www.kita-bildungsserver.de/adressen/einrichtungen-und-institutionen-der-kindertagespflege




© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
[http://www.handbuch-kindertagespflege.de/70]
21.05.2013