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1.6.2.11 Rheinland-Pfalz
Die Stellung der Kindertagespflege im Land
Die Kindertagespflege ist als familiennahe und flexible Betreuungsform ein Bestandteil der Gesamtkonzeption des Landes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Ausbau der frühen Förderung. Ein Ziel im Rahmen des Landesprogramms "Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang an" ist es daher, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in deren originärer Zuständigkeit die Kindertagespflege liegt, bei der qualitativen Weiterentwicklung des Angebots in der Kindertagespflege als Ergänzung zur institutionellen Betreuung zu unterstützen. Eltern, die sich entscheiden, ihr Kind einer Tagespflegeperson anzuvertrauen, sollen die Gewissheit haben, dass ihr Kind auch unter pädagogischen Gesichtspunkten gut aufgehoben ist. Darum hat das Land im Juli 2005 ein Förderprogramm gestartet, um Tagesmütter und -väter auf ihre Aufgaben gut vorzubereiten. Landesweit werden Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen gefördert, die sich an dem vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) entwickelten Curriculum zur Fortbildung von Tagespflegepersonen als Qualitätsmaßstab orientieren. Mit diesem Angebot ermöglicht die Landesregierung, die Qualität in der Kindertagespflege landesweit nachhaltig zu stärken. Das Land beteiligt sich am Aktionsprogramm Kindertagespflege des Bundes.
Unterstützung der Kindertagespflege im Land
Die Landesregierung hat bereits 1999 im Rahmen des Bundesmodellprojekts "Entwicklung und Evaluation curricularer Elemente zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen" die Evaluation des vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Curriculums zur Fortbildung von Tagespflegepersonen mitfinanziert. Außerdem förderte das Land die bundesweit ersten jugendamt-übergreifenden EDV-gestützten Tagespflegebörsen in Neustadt / Bad-Dürkheim und Bitburg-Prüm / Daun.
Im seit 2005 laufenden Förderprogramm "Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz" für das das Land auch Mittel beim Europäischen Sozialfonds (ESF) akquiriert hat, werden Qualifizierungsmaßnahmen im Durchschnitt mit 80 Prozent der Kosten gefördert. Die Landesregierung unterstützt auf diese Weise auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei, geeignete und qualifizierte Tagespflegepersonen vermitteln zu können.
Das Förderprogramm des Landes für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen stößt bei den Kommunen, den Eltern und den Tagespflegepersonen auf sehr hohe Resonanz.
Um dauerhaft das hohe Niveau der Qualifizierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden mit Unterstützung des Landes auch Weiterbildungen speziell für die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich der Qualifizierung von Tagespflegepersonal durchgeführt.
Darüber hinaus wird die Kindertagespflege durch die im Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung vorgesehene Bonusregelung in § 12 a Abs. 4 KitaG gefördert. Das Land zahlt 700 Euro für zweijährige Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden, falls das Jugendamt eine Geldleistung im Sinne des § 23 Abs. 2 SGB VIII gewährt, und wenn in einem Jugendamtsbezirk am 31.12. eines Jahres insgesamt mehr als zehn Prozent der zweijährigen Kinder in Kindertagesstätten betreut werden.
Der Informations- und Erfahrungsaustausch der kommunalen Fachdienste der Kindertagespflege wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur durch Informationsveranstaltungen unterstützt.
Fortbildung von TagespflegepersonenAb 2011 unterstützt das Land mit dem neuen Programm „Fortbildung von Tagespflege- personen in Rheinland-Pfalz“ die örtlichen Träger der Jugendhilfe bei Ihrer Aufgabe, die weitere Qualifizierung der bereits tätigen Tagespflegepersonen sicher zu stellen. Dies stellt eine wichtige Ergänzung zu dem seit 2005 laufenden Programm „Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz“ dar und zeigt den hohen Stellenwert, den das Land der Weiterentwicklung der Kindertagespflege als Ergänzung zur institutionellen Betreuung beimisst. Den Fortbildungsmaßnahmen zugrunde gelegt werden die Fortbildungsmodule des Deutschen Jugendinstituts(DJI). Für ein „Themenoffenes Modul“ können auch eigene Themen eingebracht werden.
Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Gesetzliche Grundlage ist das Kindertagesstättengesetz vom 15. März 1991 (GVBl. S. 79), zuletzt geändert durch § 20 des Gesetzes vom 7. März 2008 (GVBl. S. 52). Mit der Übernahme der Legaldefinition nach § 22 Abs. 1 SGB VIII wird deutlich gemacht, dass Kindertagespflege als familiale Betreuungsform erhalten und ausgebaut werden soll. In Abgrenzung zur Tageseinrichtung wird Kindertagespflege zugelassen, wenn außer den eigenen Kindern bis zu fünf fremde Kinder in Kindertagespflege betreut werden. Bei mehr als fünf Kindern, die ganztägig betreut werden, ist gemäß § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis für eine Tageseinrichtung erforderlich.
Mit der Anrechnung von Kindertagespflege bei der Auszahlung eines Betreuungsbonus (Unterstützung der Kindertagespflege im Land) beteiligt sich das Land unmittelbar an den Ausgaben der Jugendämter für Kindertagespflege. Damit anerkennt das novellierte Gesetz die Wahlmöglichkeiten von Jugendämtern und Eltern zwischen institutioneller Tagesbetreuung und Kindertagespflege ausdrücklich.
Informationen zur Kindertagespflege
Informationsangebot zur Kindertagespflege im Internet:
Auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur sind wichtige Informationen zur Kindertagespflege zu finden.
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Landesprogramm "Zukunftschance Kinder - Bildung von Anfang
an" [http://www.mbwjk.rlp.de/jugend/]
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Förderung der Qualifizierung von
Tagespflegepersonen [http://www.mbwjk.rlp.de/jugend/kindertagespflege.html]
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Rechtsvorschriften, insbesondere zum Betreuungsbonus nach § 12 a KitaG
[http://www.mbwjk.rlp.de/fileadmin/Dateien/Downloads/Jugend/Kindertagespflege/Arbeitshilfen/Zukunftschance_Kinder_Arbeitshilfe_I3_Betreuungsbonus.pdf]
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Empfehlungen zur Kindertagespflege - Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 8. Februar 2010 (.pdf,
186 KB)
[http://www.lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/downloads/Kinder_Jugend_und_Familie/Kindertagesstaetten_Kindertagespflege/k_kindertagespflege_empfehlungen.pdf]

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