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1.6.1 Die Politik des Bundes
Der Ausbau der Kinderbetreuung ist eine der wichtigsten Zielsetzungen der Bundesregierung. Deshalb treibt der Bund den Ausbau voran.
Es ist ein großer Erfolg für die Familien und Kinder, dass Bund, Länder und Kommunen sich darauf verständigt haben, bis zum Jahr 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35% der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Der Bundestag hat am 25. Oktober 2007 bereits das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz zur Errichtung eines Sondervermögens verabschiedet. Der Bund wird damit noch in diesem Jahr ein Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren errichten. Ab 2008 stehen damit die erforderlichen Mittel für Förderung von Investitionen in Einrichtungen und in die Kindertagespflege bereit. Die Höhe der Mittel pro Bundesland bemisst sich nach der Anzahl der unter dreijährigen Kinder. Damit ist ein gerechter Verteilschlüssel gefunden. Alle profitieren davon: große Städte und ländliche Räume, östliche wie westliche Bundesländer.
Darüber hinaus wird der Bund den Ländern im Wege eines Festbetrages bei der Umsatzsteuerverteilung ab 2009 bis 2013 zweckgerichtet insgesamt 1,85 Milliarden Euro und anschließend jährlich 770 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um eine Entlastung bei den Betriebskosten sicherzustellen. Dies soll übe eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes erfolgen. Diese Entlastung bei den Betriebskosten tritt dabei neben den durch den Bund im Zuge des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) gewährleisteten Finanzierungsanteil zur Unterstützung der in diesem Gesetz festgelegten Ausbauziele bis 2010. Hiervon profitieren alle Bundesländer. Die Städte und Gemeinden haben damit die Planungssicherheit, die sie benötigen, um den Aufbau weiter voranzutreiben.

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