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1.5 Die Rolle des Jugendamtes
Kindertagespflege findet in der Regel im privaten häuslichen Umfeld von Familien statt und ist
gleichzeitig ein öffentlich reguliertes Betreuungs- und Förderungsangebot. Ansprechpartner ist das
Jugendamt, das zur Beratung in allen Aspekten der Kindertagespflege verpflichtet ist. Das Jugendamt
überprüft auch die
Eignung [
http://www.handbuch-kindertagespflege.de/18 ] von Tagespflegepersonen und erteilt für Tagesmütter und -väter eine
Erlaubnis [
http://www.handbuch-kindertagespflege.de/18 ] zur Kindertagespflege. Die fachliche Begleitung von Tagespflegepersonen (beispielsweise Fortbildung,
Vermittlung) übernimmt das Jugendamt selbst oder es informiert, wer vor Ort diese Leistungen erbringt. Das
können Tageselternvereine, Familienbildungsstätten oder Wohlfahrtsverbände sein.

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