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Startseite - 1. Wegweiser zur Kindertagespflege

 
 

1.5 Die Rolle des Jugendamtes

Kindertagespflege findet in der Regel im privaten häuslichen Umfeld von Familien statt und ist gleichzeitig ein öffentlich reguliertes Betreuungs- und Förderungsangebot. Ansprechpartner ist das Jugendamt, das zur Beratung in allen Aspekten der Kindertagespflege verpflichtet ist. Das Jugendamt überprüft auch die Eignung [ http://www.handbuch-kindertagespflege.de/18 ] von Tagespflegepersonen und erteilt für Tagesmütter und -väter eine Erlaubnis [ http://www.handbuch-kindertagespflege.de/18 ] zur Kindertagespflege. Die fachliche Begleitung von Tagespflegepersonen (beispielsweise Fortbildung, Vermittlung) übernimmt das Jugendamt selbst oder es informiert, wer vor Ort diese Leistungen erbringt. Das können Tageselternvereine, Familienbildungsstätten oder Wohlfahrtsverbände sein.




© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
[http://www.handbuch-kindertagespflege.de/17]
04.02.2012